29.09.2022
Auch die Leiharbeitsbranche soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wieder Zugang zum Kurzarbeitergeld erhalten. Eine entsprechende Verordnung solle am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden und für drei Monate von Oktober bis Jahresende gelten, dies berichtet zumindest das Portal fundscene unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters. Die wiederum habe die Info aus Regierungskreisen, heißt es.
Auch der iGZ hatte vor einigen Wochen bereits von einem entsprechenden Referentenentwurf berichtet.
Update 29.09.2022: Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung beschlossen. Die Regelung für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter soll ab dem 1. Oktober zunächst befristet bis Ende des Jahres gelten.
Quelle: fundscene / Deutschlandfunk / Bild: depositphotos.com ID: 355175016
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