26.11.2021
Die Bundesregierung hat die avisierte Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 beschlossen.
Somit gilt auch die Sonderregelung für Zeitarbeitsunternehmen weiter und erlaubt weiterhin Zugang zu diesem Hilfsinstrument.
Auch die übrigen befristeten Erleichterungen (Betroffenheitsschwelle von 10% der Beschäftigten, Verzicht auf Minusstunden) gelten fort.
Für die SV-Beiträge gibt es nun keine uneingeschränkte Übernahme mehr: Mit der Verlängerung werden nur noch 50% von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50% können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen.
Quelle: Bundesregierung / Bild: depositphotos.com ID: 360125644
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