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Zeitarbeitsbetriebe dürfen Impfstatus von Personal in der Pflege erfragen

27.09.2021

Artikel empfehlen 257 1
Zeitarbeitsbetriebe dürfen Impfstatus von Personal in der Pflege erfragen

Personaldienstleistern in der Pflegebranche ist es erlaubt, den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abzufragen, wenn sie "nicht nur ganz vorübergehend" in einer medizinischen Einrichtung tätig sind. Das bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage des iGZ.

Der Arbeitgeber sei durch die Abfrage in der Lage, die Beschäftigten je nach Impfstatus unterschiedlich einzusetzen.

Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 67430027

Kommentare (1)

Ich Personaler

29.09.2021 12:07 Uhr Antworten

Frage was heißt "nicht nur ganz vorübergehend"????

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