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iGZ: „Statistischer Zwilling“ Basis für seriöse Berechnung der Lohnlücke in der Zeitarbeit

07.09.2021

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iGZ: „Statistischer Zwilling“ Basis für seriöse Berechnung der Lohnlücke in der Zeitarbeit

Die bisher amtlich ausgewiesene Lohndifferenz von 42 Prozent zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten entbehrt jeder methodischen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des iGZ. Die RWI-Wissenschaftler haben mit dem Konzept des „Statistischen Zwillings“ die beiden für Deutschland repräsentativen Datensätze des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und erstmals einen 1:1-Vergleich erstellt. Die Lohndifferenzen zwischen „Statistischen Zwillingen“ innerhalb und außerhalb der Zeitarbeit liegt zwischen 6,5 und 12,7 Prozent.
Die Studie basiert vor allem darauf, dass eine Lohnlücke für Personen berechnet wird, "die hinsichtlich ihrer beobachtbaren Charakteristika (z.B. Alter und Bildung) möglichst ähnlich sind, und sich nur in der Tatsache unterscheiden, dass eine Personengruppe in der Zeitarbeit tätig ist, die andere Personengruppe hingegen nicht."

Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 161890902

Kommentare (4)

Nippels

07.09.2021 09:52 Uhr Antworten

Dass die Lohnlücke von 40 Prozent Blödsinn ist, macht doch schon die Systematik der Branchenzuschläge deutlich. Wenn auf 90% des Lohns des vergleichbaren Mitarbeiters angepasst wird, können keine 40 Prozent Differenz bestehen.

honk

08.09.2021 17:06 Uhr Antworten

Diese Rechnung bedeutet, dass der Zeitarbeiter zwischen 10% und 40% seines Lohnes bezahlen muss, um arbeiten gehen zu dürfen.

Schön, zumindest für die Nutznießer !!

NamenSindSchallUndRauch

10.09.2021 10:45 Uhr Antworten

Die Logik dieses Kommentars erschließt sich mir nicht.
Natürlich kann eine Lohn-Differenz von 40% (und mehr) bestehen, und dann per BZ auf 90% des Stammlohnes angehoben werden! Das eine hat mit dem anderen doch nur indirekt zu tun.
Beispiel: Stammbeschäftigter = 20 Euro. LAN = 10 Euro. Bedeutet: LAN hat 50% weniger als der Stammbeschäftigte (Lohndifferenz). Per BZ wird über die Monate auf 18 Euro (=90% des Stammbeschäftigten) angehoben.
Oder?!

Grundsätzlich sehe ich in dieser Studie einen (untauglichen) Versuch, die Statistik im Sinne der ZA-Arbeitgeber freundlicher zu gestalten (= zu schönen).

AuchEinhonk

09.09.2021 08:10 Uhr Antworten

Die Studie passt natürlich, weil man außer Acht lässt, das es sich nicht um die gleiche Tätigkeit handelt.
Ich kann nur die gleichen Arbeitsplätze vergleichen, was hat die Bildung und das Alter damit zu tun, es gibt nicht mehr Geld wenn man älter ist.
Ausserdem beziehen sich die Branchenzuschläge nur auf den "nackten" Stundenlohn, alles andere wie Zulagen,Zuschläge bleiben außen vor.
Ich kann aktuell die Differenz von ca. 35- 40% bestätigen; Stammi bekommt 200% Feiertagszuschlag. 60% Sonntag,Schichtzuschlag 10% etc., macht so im Schnitt1000€ mehr als der Leiher bekommt,bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit,und Nein, das ist keine Ausnahme sondern immer so!

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