Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-News
  • Neuigkeiten

Verfassungsbeschwerde gegen sektorales Zeitarbeitsverbot eingelegt

14.05.2021

Artikel empfehlen 886 5
Verfassungsbeschwerde gegen sektorales Zeitarbeitsverbot eingelegt

Nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, das auch ein sektorales Verbot bzw. weitgehende Restriktionen von Zeitarbeitseinsätzen in der Fleischwirtschaft vorsieht, haben betroffene Zeitarbeitsunternehmen mit ihrem Prozessbevollmächtigen Prof. Dr. Gregor Thüsing Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die vier beschwerdeführenden Unternehmen TimePartner Personalmanagement GmbH, Simul Personalmanagement GmbH, DPK Deutsche Personalkonzepte GmbH und compact Food Services GmbH wollen damit die gerichtliche Notbremse ziehen.

„Es gab bei TimePartner zu keinem Zeitpunkt erhöhte COVID-Infektionen bei Beschäftigten, die im Fleischbereich eingesetzt wurden. Es gab sicherlich Missstände in der Fleischwirtschaft. Aber die haben nichts mit der Zeitarbeit zu tun. Wir arbeiten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz eng mit den Einsatzbetrieben zusammen. Wir halten diese Regelung für unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig“, äußert Roger Lothmann, CEO von TimePartner Personalmanagement GmbH, sein Unverständnis über das Gesetz.

Keine Beanstandungen

Ähnlich äußert sich auch Alper Durak, Geschäftsführer der DPK Personalkonzepte GmbH: „Wir haben zu keinem Zeitpunkt innerhalb der Fleischbranche Werkverträge eingesetzt, sondern ausschließlich Zeitarbeit. Seit Unternehmensgründung gab es bei den regelmäßigen Kontrollen weder Beanstandungen von Arbeitsbedingungen noch Verstöße beim Gesundheitsschutz. Wir sehen unsere Existenz bedroht, denn uns sind nicht nur die Aufträge weggebrochen, sondern wir haben auch unsere langjährigen Mitarbeiter an die Kundenbetriebe verloren. Dieses Verbot ist reiner politischer Aktionismus und diskriminiert ungerechtfertigt die Zeitarbeitsbranche.“

Massiv betroffen

Anastasia Krasavin und Maren Storbeck, Geschäftsführerinnen der zu einer Unternehmensgruppe gehörenden Simul Personalmanagement GmbH, machen ihre Betroffenheit deutlich: „Wir haben uns als Dienstleister auf die Fleischwirtschaft spezialisiert. Deshalb sind wir von dem Gesetz massiv betroffen. Diese Regelung schützt nicht, sondern gefährdet Arbeitsplätze.“ Heinrich Höhling, Geschäftsführer der compact Food Services GmbH, betont die besonderen Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit: „Alle Beschäftigten erhalten bei Einsätzen in der Fleischwirtschaft einen tariflichen Lohn, der selbst in der untersten Entgeltgruppe aktuell höher ist als der dort bislang vergütete gesetzliche Mindestlohn.“

Mit Grundgesetz unvereinbar

Prof. Dr. Gregor Thüsing, Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, kommt in seiner Begründung der Verfassungsbeschwerden zum Ergebnis, dass wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes insbesondere mit der Berufsfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar seien. Das Verbot der Zeitarbeit für den Bereich der Schlachtung und Zerlegung sowie die vorgesehene Beschränkung für den Bereich der Fleischverarbeitung seien nicht verhältnismäßig.

Grenzen überschritten

Unterstützt werden die vier beschwerdeführenden Unternehmen von den beiden Branchenarbeitgeberverbänden, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). „Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht klare Leitplanken setzen wird und aufzeigt, dass die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele nicht auf dem Rücken der Zeitarbeitsbranche zu erreichen sind“, geben sich die beiden Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (iGZ) und Florian Swyter (BAP) optimistisch zum Ausgang des Verfahrens. Hier wurden die Grenzen der Berufsausübungsfreiheit eindeutig überschritten, deshalb seien die Klagen mehr als berechtigt.

Quelle: BAP / iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 250399734

Kommentare (5)

honk

15.05.2021 18:22 Uhr Antworten

Die Fleischwirtschaft sollte in der Verfassung sein, mit überwiegend Stammpersonal zu arbeiten. Diese Branche ist kaum sai­son­ab­hän­gig, daher können Mitarbeiter dauerhaft werktätig sein.

Daniel

19.05.2021 16:44 Uhr Antworten

Du machst deinem Namen alle Ehre. Natürlich gibt es saisonale Schwankungen. Schon mal an die Grillsaison gedacht?

honk

20.05.2021 12:12 Uhr Antworten

Hallo Daniel,

es soll so sein, dass dieses nichts mit dem Konsum von Fleich zu tun hat, sondern mit andern Produktgruppen.

Die Verbraucher essen Fleisch, von der Menge her, immer gleichviel.
Das Wetter ist egal, die Schlachthöfe sind zu jeder Jahreszeit ausgelastet.

Daniel

25.05.2021 22:31 Uhr Antworten

Das Problem ist, dass auch andere Betriebe betroffen sind und es noch andere Firmen gibt, als nur die Schlachthöfe. Jeder von diesen Betrieben ist Saisonabhängig, da man sich in der Produktion auf Artikel spezialisiert hat.

Belustigt

25.06.2021 15:54 Uhr Antworten

@honk
wieder ein super Beitrag #nicht
jeder Beitrag löst bei mir leichte Aggressionen aus, da man soviel Müll aus deinem Mund doch gar nicht mehr stapeln kann?!

Bewirb dich gerne mal in solch einem Unternehmen für das Stammpersonal. Geh für Mindestlohn schindern, weil die Umsatzplanung des UNTERNEHMENS selbst nicht mehr zulässt, zahle gerade so deine Miete und Fixkosten, fahre nie in Urlaub denn der kostet viel Geld und werde glücklich.
ODER : verdiene 2€/h für die selbe Arbeit und hast den Luxus deinen Disponenten zu sagen wenn dir etwas nicht passt ( scheint ja oft so zu sein) und lasse dir einen neuen Auftrag/Arbeit suchen.


Du suchst leider an der falschen Stelle nach einem Schuldigen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Kommentar beantworten

Anworten abbrechen

Erforderliche Felder sind markiert *

Achtung: Bitte ergänzen Sie die markierten Felder.

Name/ Pseudonym *

Kommentar *

Spamschutz *: Bitte geben Sie den Namen des heutigen Wochentages ein

Hinweise zu Kommentaren - bitte beachten:

Wir sind eines der wenigen Portale, auf denen jeder Besucher ohne jegliche Registrierung anonym kommentieren kann.

Damit das so bleiben kann, bitten wir Sie, verantwortungsvoll mit dieser Funktion umzugehen.
Als Seitenbetreiber sind wir verantwortlich und ggf. haftbar für hier veröffentlichte Inhalte. Insofern werden Kommentare mit beleidigenden und diskreditierenden Inhalten jeglicher Art (auch im Ansatz) entfernt und die Kommentarfunktion muss deaktiviert werden.

Ferner verstehen wir uns als sachorientiertes Medium mit dem Fokus Zeitarbeit und Personaldienstleistungen - nicht jedoch als allgemeinpolitisches Diskussionsforum. Bitte behalten Sie in Ihren Kommentaren diesen Fokus und den Bezug zum jeweiligen Artikel.

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
Zur Übersicht

Aktuelle Top-Themen

  • Ab März: erneut mehr Geld für Leiharbeitnehmer
Personaldienstleister Zeitarbeit Software

Neu in dieser Woche

  • 684 Stellenangebote
  • 3 News
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH