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LAG Hamm: keine einseitige Verrechnung von Plusstunden für einsatzfreie Zeiten

06.05.2021

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LAG Hamm: keine einseitige Verrechnung von Plusstunden für einsatzfreie Zeiten

Personaldienstleister sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Leiharbeitnehmers für einsatzfreie Zeiten Plusstunden vom Arbeitszeitkonto abzubauen. Auf ein entsprechendes Urteil des LAG Hamm (Az. 6 Sa 1022/19) vom Januar macht die Kanzlei HK2 aufmerksam.

Ähnlich wie andere Gerichte in der Vergangenheit (u.a. das BAG im Jahre 2014) urteilte das LAG Hamm, dass Vereinbarungen unwirksam sind, die es dem Personaldienstleister ermöglichen, das Arbeitszeitkonto in verleihfreien Zeiten - uneingeschränkt und einseitig - abzubauen.

Bemerkenswert ist zudem, dass das Gericht auch zur einvernehmlichen Anrechnung von Arbeitszeitguthaben während Nichteinsatzzeiten klarstellt, dass diese nur dann zulässig ist, wenn "wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Zeitarbeitnehmer am Abbau seiner Plusstunden durch Freizeitausgleich gerade während der Nichteinsatzzeit interessiert ist."

Quelle: LAG Hamm / Kanzlei HK2 / Bild: depositphotos.com ID: 227027106

Kommentare (30)

Fred

06.05.2021 12:46 Uhr Antworten

wo liegt dann der Sinn von Plusstunden ? Hab gedacht, dass diese gerade für einsatzfreie Zeiten da sind. Ist doch auch eine Form von Arbeitsplatzsicherung.

kurze Antwort ;-)

06.05.2021 14:24 Uhr Antworten

Hi Fred,
der Sinn liegt darin, dass in einem laufenden Einsatz davon Gebrauch gemacht werden kann - nicht aber in verleihfreien Zeiten. In diesen Fällen ist Garantiezeit zu zahlen. Ziel muss es also sein, dass der Dienstleister eine große Kundenbreite hat, im Vertrieb nachhaltig arbeitet und externe Mitarbeiter ohne Einsatz so in neue Einsätze gehen können. Ein guter Disponent ist also die beste Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme, die ein Mitarbeiter im externen Einsatz haben kann. "Gute Firmen" schaffen das und haben auch kein Problem mit Garantiezeiten - dieser Punkt ist in den Kalkulationen zur Kundenseite inkludiert.

LG

Nippels

10.05.2021 09:03 Uhr Antworten

Das spannende an dieser "Theorie" ist allerdings, dass der Zeitarbeiter auch an weiteren Einsätzen interessiert ist. Die ist in der Praxis nur selten der Fall. So ist das aber mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis. ;-)

TuttiFrutti

06.05.2021 15:55 Uhr Antworten

na "kurze Antwort", IG Metall oder Verdi?

Dolph

06.05.2021 16:36 Uhr Antworten

Herrlich, exakt das habe ich mich beim lesen auch gefragt.

Einsatzfreiezeiten müssten -unter strengen Voraussetzungen- mit AZK-Abbau verrechenbar sein. Sinnvoll sind AZKs sonst nicht, genauso -bspw. beim iGZ- ein möglicher Aufbau von maximal -105 oder +150 AZK-Stunden, einklagbar. Völlig sinnbefreit.

Selbst wenn der AN dem Abbau des AZK in Freilaufzeiten zustimmt ist das KEIN Garant dafür, dass das bei einer Prüfung durchgeht. So ein Unfug.

AuchEinHonk

06.05.2021 18:48 Uhr Antworten

Da ich zu 99% gezwungen bin mehr als die vertraglichen 35 Std./Woche zu arbeiten, sind die AZK`s ausschließlich für meine persönlichen Belange in Anspruch zu ziehen.
Und nicht dazu gedacht,daß ich mich kostenneutral für die ZAF aus meinen schon geleisteten Stunden selbst bezahle!
Einsatz freie Zeiten sind unternehmerisches Risiko, bei Kurzarbeit bekomme ich ja auch keine Aufstockung von der ZAF!

Dolph

07.05.2021 08:41 Uhr Antworten

Wer zwingt Sie? Niemand zwingt Sie -sofern Sie wirklich als Zeitarbeitskraft tätig sind- eine Vollzeittätigkeit mit über 35 Stunden anzunehmen oder gar als Zeitarbeiter zu arbeiten. Sie sprechen von unternehmerischem Risiko lassen aber JEDEN anderen Aspekt, der Ihnen in Einsatzfreien Zeiten zugute kommt, außen vor. Polemisch und sinnbefreit ist das, mehr nicht.

honk

09.05.2021 14:24 Uhr Antworten

Frage: Wer zwingt Sie?
_________________________

Antwort: Das Jobcenter!
_________________________

Nippels

10.05.2021 09:54 Uhr Antworten

Das JobCenter zwingt niemanden.
Das JobCenter legt den Herrschaften nahe, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Das ist nicht zu viel verlangt.
Um welche Art Arbeit sich die Leute dann bemühen, liegt schließlich bei ihnen.

Kopfschüttler

04.11.2021 01:10 Uhr Antworten

Das Jobcenter schreibt in einer Eingliederungsvereinbarung rein,das man verpflichtet ist,seine Bedürftigkeit zu beenden,indem man sich auf jede zumutbare Stelle zu bewerben hat.
Leistet man dem nicht folge und weigert sich,wird sanktioniert.
Also wird man doch gezwungen oder man darf hungern.
Sie schreiben Quatsch und haben offenbar keine Ahnung.

Dolph

11.05.2021 14:11 Uhr Antworten

Wenn Sie Arbeitslos sind dann ist absolut 100% gerechtfertig, dass man Sie zur Arbeit drängt. Auf Kosten aller Arbeitenden sich ein schönes Leben machen geht null! Aber gut zu wissen aus welcher Ecke der Wind bei Ihnen weht und wo Ihre Basis ist. Ich kann mich nur wiederholen, dumm und plump, aber passt!

...

04.11.2021 00:52 Uhr Antworten

Es gibt auch genug Arbeitslose,die krank geworden sind oder ihre Arbeit verloren haben,ohne das sie es selbstverschuldet haben und dann keine Anschlußstelle finden,da bereits zu alt ö.Ä.
Dumm und plump sind alleinig Sie mit ihrer undifferenzierten Sichtweise.
Und im Übrigen zahlt man in eine Arbeitslosenversicherung seine Beiträge selber ein.

Ehemaliger Zeitarbeiter

04.11.2021 00:47 Uhr Antworten

Ich kann ihnen sagen,wer einen dazu zwingt. Das Jobcenter oder das Arbeitsamt. Sei es weil man daher vorher Leistungen bezogen hat und sich auf jede zumutbare Stelle bewerben MUSS oder man bedroht ist;von denen abhängig zu werden und sich dann auf jede Stelle bewerben muss.
Und die meisten Firmen wie zb auch einige Banken -stellen fast ausschließlich erstmal über Zeitarbeit ein.

Bor

04.11.2021 01:14 Uhr Antworten

Dann zählen sie die Vorzüge einsatzfreier Zeiten doch mal auf...mir fallen nämlich keine ein. Zumal ich auf Abruf bereit stehen muss und das auch vergütet werden muss.

Unverständnis

07.05.2021 07:55 Uhr Antworten

In anderen Branchen heißen die Überzeit-Konten oftmals auch "Dispositionszeit- oder einfach Arbeitszeitkonto". Diese dienen, auch bei IG-Metallbetrieben u.a. um "Arbeitsmangelzeiten" abzufedern oder bei "witterungsbedingten Arbeitsausfällen" herangezogen zu werden. Auch hier werden unternehmerische Risiken teilweise durch Zeitkonten "abgefedert".
Da das Geschäftsmodell der Zeitarbeit jedoch in der Tiefe durch die Dreieckskonstellation (Verleiher - MA - pot. verschiedene Entleiher) in puncto "abwälzen des unternehmerischen Risikos" anders gelagert ist, ist es zwar richtig hier strengere Regeln an den Zeitkontoabbau für verleihfreie Zeiten anzulegen, aber diesen gänzlich zu verbieten wird sicherlich einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht Stand halten können.

TuttiFrutti

07.05.2021 09:17 Uhr Antworten

Honks gibt es wie Sand am Meer. Plusstunden sind doch limitiert oder? Ferner sind die 35 Stunden die garantierte Arbeitszeit. Die tatsächlichen zu leistenden Arbeitsstunden richten sich nach der Kundenarbeitszeit. Logisch oder?

honk

09.05.2021 14:17 Uhr Antworten

Ja, Honks und Flüchtlinge sichern Ihren Täglichen Umsatz. Aber bleibt das so, oder wie lange wird dieses so sein?

Veränderung ist sinnvoll und gut, die klassische Büroarbeit steht ja auch vor einer riesigen Automatisierungswelle. Wenn das Problem 90 cm vor dem Bildschirm erstmal weg ist, steht den Arbeitgebern eine rosige Zukunft bevor.
Sollte es Probleme dabei geben, dann können die Arbeitgeber jederzeit auf die Zeitarbeit zurückgreifen. :o)


honk

09.05.2021 13:49 Uhr Antworten

Nach Höchstüberlassungsdauer, könnte sich die Politik die Arbeitszeitkonten der Zeitarbeiter vornehmen!
Es sollte wieder so sein, wie es vor den Harzgesetzen war.
Nichteinsatz ist das Problem der Personalleasing Anbieter.

Nippels

10.05.2021 09:52 Uhr Antworten

Dann wir der honk aber merken, wie schnell dieses Problem zum Problem des Zeitarbeiters wird.
Dann wird nämlich jeder verfügbare Einsatz zugewiesen. Ob das im Interesse der Mitarbeiter ist, wage ich zu bezweifeln...

AuchEinHonk

10.05.2021 10:17 Uhr Antworten

A) bekommt der Nippel sowieso im Zweifelsfall "irgendeinen" Einsatz zugewiesen,
B) ist aber egal, da ein Honk nicht alles kann oder können muss;
das wird der Entleiher schnell merken und entsprechend reagieren....
oder nach spätestens 6 Wochen muss die Wohltäter ZAF ja einen der Qualifikation entsprechenden Einsatz ANBIETEN..
C) habe ich noch die gelbe Notbremse zur Einsatzoptimierung...

Es ist schon erstaunlich wie sich hier die Branche selbstverständlich an von mir in Vorleistung erbrachten Arbeitsstunden gütlich halten will und wie selbstverständlich ich das doch akzeptieren soll....damit die ZAF ja nicht mit Garantielohn behelligt wird....Hauptsache alles geht zu meinen Lasten; oder will hier irgendwer ernsthaft behaupten, Zeitarbeit ist toll und alle machen das freiwillig?

Nippels

10.05.2021 14:44 Uhr Antworten

Bei der gelben Notbremse würde ich als Arbeitgeber aber schnell die andere, bekannte Notbremse ziehen. Notfalls mit Vorstellung beim MDK. Klappt sehr oft sehr gut und der ZAN hat dann wirklich das Nachsehen. ;-)

Unverständnis

11.05.2021 08:19 Uhr Antworten

Sehr interessant und sehr asozial...

Mal losgelöst von der Zeitarbeit, sind Sie also der Meinung, dass in jeglicher Branche Arbeitszeitkonten und deren Verwendung für "bed. Leerlauf" (bspw. durch Witterung, unvorhersehbare plötzliche Ereignisse oder produktionsbedingte Leerlaufzeiten) nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters herangezogen werden dürfen? Sie sagen ja, dass "...in Vorleistung erbrachten Arbeitsstunden gütlich halten will und wie selbstverständlich ich das doch akzeptieren soll..." Das gilt ja dann wohl für alle Branchen und Arbeitgeber. Dann fangen Sie am Besten mal im Handwerk, Bausektor und in tarifgebundenen Industriebetrieben an, dort ist das zum Glück an der Tagesordnung Zeitkontostunden abzubauen, um Arbeitsplätze zu sichern und geregelte Arbeitsabläufe zu gewährleisten ...

bertasp

11.05.2021 14:44 Uhr Antworten

dann wirst Du wohl zum Zeitarbeitshopper...
kein Einsatz - Kündigung...
zuviel gelbe Notbremse - Kündigung...

honk

23.07.2021 20:06 Uhr Antworten

Dagen kann man auchwas machen: Krankfeiern.

bertasp

11.05.2021 14:40 Uhr Antworten

laut Tarifvertrag ist das Zeitkonto zur Sicherung des Arbeitsplatzes gedacht!
Wenn ich sehe das sich der Tarifvertrag in einigen Punkten - Höchstüberlassungsdauer, etc. - sich eher negativ auf die MA auswirkt, dient dieses - vorläufige weil noch nicht durch den BAG bestätigt - Urteil dazu, sollte es bestätigt werden, dass in der Folgezeit wieder zum Intrument der Kündigung gegriffen wird. Den geistigen Erguss des Users "kurze Antwort" finde ich eine Frechheit gegenüber allen Diponenten die hier nur Ihren Job machen. Vermutlich erst ZA-Erfahrung seit 4-5 Jahren, in denen es immer mehr Nachfrage als Angebot gab!

AuchEinHonk

12.05.2021 09:09 Uhr Antworten

Ich sehe hier leider einige Disponenten,die ihren Job nicht machen;
Wo im Tarifvertrag steht, das das AZK zur Arbeitssicherung da ist? Es ist auschliesslich zum Ausgleich Soll-Istarbeitszeit vorgesehen, ansonsten verfüge ich alleine darüber.
Kein Einsatz - Kündigung? lol, Ihr müsst 3 Monate INTENSIVE Einsatzsuche vorweisen bevor eure Kündigung Bestand vor dem Arbeitsgericht hat.
Es ist schon bemerkentswert wie z.B. bei Garantielohn zu euren Lasten ein Geheule losgeht, wenn es zu "meinen" Lasten geht heist es nur lapidar; steht so im Tarifwerk etc. also Klappe halten. Nö, so läuft das nicht.

Dolph

12.05.2021 16:30 Uhr Antworten

Kenne ich, aus der Praxis, anders. Vor welchem AG müssen 3 Monate Suche nachgewiesen werden? Haben Sie NAchweise für Ihre Behauptung?

Suchen Sie sich doch einen Job als Festangestellter, dann haben Sie keinen Grund sich über die böse böse böse PDL aufzuregen.

TuttiFrutti

19.05.2021 09:39 Uhr Antworten

...die Definition ist doch gerade das Problem. "Festangestellter" Jeder Mitarbeiter in der Personalüberlassung ist/war festangestellt. Prekär ist absolut nix. Nichts ist mehr reglementiert als diese Branche. Und letztendlich macht man ein Fass auf, für 1- 2 Prozent der arbeitenden Bevölkerung. Die Wahrnehmung und das Image in Deutschland ist seit 30 Jahren gleich und wird sich auch nicht mehr.

Belustigter PDL

25.06.2021 16:15 Uhr Antworten

du hast den Artikel glaube ich nicht richtig gelesen oder verstanden ( nicht böse gemeint)

du sagst das AZK ist zum Ausgleich der Soll-Ist Zeit gedacht --> absolut richtig
möchtest darüber hinaus dein AZK selber wählen --> dein gutes Recht

der Artikel bezieht sich darauf wenn der MA seine Soll-Ist Zeit aber noch nicht erreicht hat, darf nur im Einverständnis des MA das AZK benutzt werden. --> von mir aus gern

Im AV steht klar die vergütete Soll-Ist Zeit drin, wenn der Mitarbeiter seine Stunden nicht nehmen möchte für Ausfallzeiten wird er auch nicht bezahlt ( ist in jeder anderen Branche genauso)
Wenn der MA Minusstunden hat bekommt er übrigens dennoch sein Volles Gehalt überwiesen, was einer Garantie Zahlung gleich kommt, aber da beschwert sich denn wieder niemand ;)

Belustigter ehemaliger Zeitarbeits-Sklave

04.11.2021 01:07 Uhr Antworten

Warum soll ich als Arbeitnehmer in einer Leihbude die einsatzfreie Zeit mit meinen Stunden bezahlen. Ich stehe doch auf Abruf bereit die ganze Zeit über. Das ist ja wie eine Rufbereitschaft ,die es auch zu vergüten gilt.
Und falls sie mit "anderen Branchen" Festangestellte in Betrieben meinen,dort sind "einsatzfreie Zeiten" eher unüblich.

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