04.05.2021
Mit Bekanntmachung der 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger traten zum 1. Mai höhere Mindestentgelte in dieser Branche in Kraft. Ebenso wie in der Zeitarbeitsbranche gelten nun auch für Maler und Lackierer bundesweit einheitliche Mindestentgelte. Diese liegen bei 13,80 EUR/Std für gelernte Arbeitskräfte und bei 11,40 EUR/Std für ungelernte Helfer.
Genannte Entgelte sind aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit auch für Leiharbeitnehmer zu zahlen, die als Maler und Lackierer eingesetzt werden.
Quelle: lohn-info.de / Bild: depositphotos.com ID: 204030478
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