Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-News
  • Neuigkeiten

Risiko der doppelten Inanspruchnahme des Entleihers

12.10.2020

Artikel empfehlen 746 0
Risiko der doppelten Inanspruchnahme des Entleihers

Die spezialisierte Kanzlei CMS macht auf ihrer Homepage auf eine Entscheidung des OLG Koblenz aufmerksam, in dem es um eine Vertragskonstellation zwischen Entleiher und Personaldienstleister ging. Konkret wurde vereinbart, dass der Entleiher 30 % der vereinbarten Vergütung direkt an die Krankenkasse als zentrale SV-Einzugsstelle zahlt. Damit wollte der Entleiher sicherstellen, dass er in der Zukunft nicht als Bürge für die SV-Beiträge im Rahmen der Subsidärhaftung in Anspruch genommen wird. Nach Angaben der Autoren Dr. Bissels und Felix Fuchs kommt diese Konstellation "zuweilen" vor. Das Gericht hatte zu entscheiden, was im Falle der Insolvenz des Verleihers passiert.

Dem Urteil zufolge muss unterschieden werden in Zeiträume der vorläufigen Insolvenzverwaltung und dem Zeitpunkt an, ab dem der Entleiher von der Insolvenzeröffnung Kenntnis erlangt.
Ab letzgenanntem Zeitpunkt steht die Zahlung dem Insolvenzverwalter zu, mithin kann eine solche Klausel "zu einem bösen Erwachen beim Entleiher führen. Denn, was er mit der Regelung vermeiden möchte, nämlich das Risiko einer Doppelzahlung an Verleiher und Krankenkasse, lässt sich für die Zeit nach Insolvenzeröffnung - zumindest nach Kenntnis davon - nicht vermeiden.", wie die Fachanwälte resümmieren.

Es wurde Revision zugelassen.

Quelle: Kanzlei CMS / Blog Dr. Bissels / Bild: depositphotos.com ID: 4039898

Kommentare (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Kommentar beantworten

Anworten abbrechen

Erforderliche Felder sind markiert *

Achtung: Bitte ergänzen Sie die markierten Felder.

Name/ Pseudonym *

Kommentar *

Spamschutz *: Bitte geben Sie den Namen des heutigen Wochentages ein

Hinweise zu Kommentaren - bitte beachten:

Wir sind eines der wenigen Portale, auf denen jeder Besucher ohne jegliche Registrierung anonym kommentieren kann.

Damit das so bleiben kann, bitten wir Sie, verantwortungsvoll mit dieser Funktion umzugehen.
Als Seitenbetreiber sind wir verantwortlich und ggf. haftbar für hier veröffentlichte Inhalte. Insofern werden Kommentare mit beleidigenden und diskreditierenden Inhalten jeglicher Art (auch im Ansatz) entfernt und die Kommentarfunktion muss deaktiviert werden.

Ferner verstehen wir uns als sachorientiertes Medium mit dem Fokus Zeitarbeit und Personaldienstleistungen - nicht jedoch als allgemeinpolitisches Diskussionsforum. Bitte behalten Sie in Ihren Kommentaren diesen Fokus und den Bezug zum jeweiligen Artikel.

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
Zur Übersicht

Aktuelle Top-Themen

  • Ab März: erneut mehr Geld für Leiharbeitnehmer
Personaldienstleister Zeitarbeit Software

Neu in dieser Woche

  • 723 Stellenangebote
  • 5 News
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH