30.06.2020
Zum 1. Juli treten in den einschlägigen Zeitarbeits-Tarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB Änderungen der Entgeltgruppendefinitionen 2 bis 4 in Kraft. Dabei werden die Definitionen der Gruppen 3 und 4 neu gefasst und die bisherige Entgeltgruppe 2 wird in die Gruppen 2a ("Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind") und die neu geschaffene Gruppe 2b ("Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist") aufgesplittet. Mitarbeiter, die in die neue Gruppe 2b eingestuft werden, profitieren von einer Entgelterhöhung von bisher 10,20 (Ost) / 10,82 (West) auf nunmehr 10,74 (Ost) bzw. 11,38 (West).
Quelle: Redaktion
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