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Verdi-Chef Frank Werneke fordert eine bessere Bezahlung für Leiharbeiter

07.10.2019

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Der neue Verdi-Vorsitzende Frank Werneke fordert eine bessere Bezahlung von Leiharbeitern. „Wir wollen, dass jemand, der Leiharbeit in einem Betrieb macht, ab dem ersten Tag genauso viel bekommt wie die Stammbeschäftigten“, äußerte sich Werneke gegenüber der RTL/ n-tv-Redaktion. Es solle zudem "nochmal einen Zuschlag dafür geben, dass es ja wechselnde Beschäftigungs- oder Arbeitsplatzeinsätze gibt. Also nochmal einen Zuschlag darauf", so der Verdi-Chef weiter – so wie es in vielen Ländern Europas „auch jetzt schon Normalität sei“.

Dann sei Leiharbeit ein Instrument, um „Flexibilität zum Beispiel bei schwankender Auftragslage zu realisieren oder da, wo es Vertretungssituationen gibt, etwa bei Elternzeiten. Dann wird Leiharbeit auch besser akzeptiert und attraktiver", sagte Werneke. Auf dem Verdi-Bundeskongress vor wenigen Tagen wurde durch die Delegierten beschlossen, dass langfristig auf eine Gesetzesänderung hingewirkt werden müsse, um die Leiharbeit abzuschaffen. "Es gab eine lange Diskussion dort, in der diese Grundskepsis, ob Leiharbeit überhaupt ein geeigneter Weg ist, zum Ausdruck kam", sagte der neue Verdi-Chef. Aber man wolle erst mal Leiharbeit "gerechter gestalten", und "nicht morgen Leiharbeit abschaffen".

Quelle: Wallstreet Online

Kommentare (6)

Nippels

07.10.2019 10:56 Uhr Antworten

Was der gute Herr dabei unterschlägt:
In diesen Ländern Europas sind Leiharbeiter nur auf Ihren Einsatz befristet und haben keine sonstige SV-Absicherung. Um diese müssen sie sich selbst kümmern.
Bei uns gibts meist einen unbefristeten AV mit allen Annehmlichkeiten, die sonst auch ein jeder Arbeitnehmer genießt.
Aber natürlich klingen die Errungenschaften aus anderen Ländern erstmal toll, so lange man sich nicht damit beschäftigt.

Carsten Z.

07.10.2019 13:54 Uhr Antworten

wie mein Vorredner sagt muss dann , wie im europäischen Ausland gerne gemacht, das Agenturprinzip angewendet werden. Das heisst Bezahlung bzw. Absicherung nur während Einsatzzeiten. Die Einsatzfreien Zeiten zahlt dann die Allgemeinheit oder der Arbeitnehmer. Ansonsten vergleichen wir Äpfel mit Birnen.

M. Igor-A. Zimmermann

08.10.2019 07:29 Uhr Antworten

Neu angestellte Mitarbeiter/innen bekommen i.d.R. auch nicht gleich den vollen Lohn, wie die mit längerer Betriebszugehörigkeit. Die vereinbarten Branchenzuschläge sorgen für die schrittweise Anpassung, leider nicht in allen Gewerken, wie z.B. im Handwerk. Aber: Die wechselnden Einsätze wurden durch die Höchstüberlassung sogar noch festgeschrieben. Dadurch verlieren die Zeitarbeitnehmer/innen auch noch ihre erreichten Branchenzuschläge bzw. Equal-Pay-Ansprüche. Zudem gibt es - besonders in den ostdeutschen Bundesländern - leider oft den Fall, dass die Festangestellten nur den gesetzl. Mindestlohn erhalten und die Zeitarbeitnehmer/innen mit ihrem BAP- oder IGZ-Tarifen schon einen höheren Grundlohn haben.

Nippels

08.10.2019 09:29 Uhr Antworten

Leider spielen Fakten keine Rolle. Was zählt ist Populismus. Damit lässt sich so schön Stimmung machen und auf billige Art und Weise die nierigsten Instinkte wie Neid und Missgunst ansprechen.

Theo Brammertz

12.10.2019 10:14 Uhr Antworten

Equal Pay ab Tag 1 kein Problem, aber nur beim Agentur Prinzip

honk

13.10.2019 16:05 Uhr Antworten

Bei uns gibts meist einen unbefristeten AV mit allen Annehmlichkeiten, die sonst auch ein jeder Arbeitnehmer genießt.


Also bis Anfang 2017 waren Befristungen in der Zeitarbeit normal!
In den ersten 24 Monaten waren vier Befristungen nach Tarifvertrag möglich und wurden z.B. von Randstad usw. im Normalfall auch angewendet.

Dieses Agentur Prinzip ändert für den Zeitarbeiter nichts, weil heute ist es so, wenn auf dauer kein Folgeeinsatz in Aussicht ist, erfolgt sowieso die Kündigung.

Soweit ich weiss, verdienen Zeitarbeiter in Frankreich mit diesem Agenturprinzip, mehr Geld als die Stammbelegschaft in Unternehmen, wegen anderer gesetzlicher Ramenbedinungen.
Ich würde darauf wetten, sobald eine Entscheidung darüber anstehen würde, nehmen die
Arbeitgeber der Zeitarbeit, davon wieder Abstand, wegen der Mitarbeiterbindung.

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