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GmbH-Geschäftsführer rentenversicherungspflichtig

08.03.2006

Ausgerechnet ein Urteil des Bundessozialgerichts schürt die Angst vor Pleiten und Arbeitslosigkeit im deutschen Mittelstand. Danach werden GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, die keine Angestellten haben, auch rückwirkend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Eine neue Auslegung eines bestehenden Gesetzes, die im schlimmsten Fall bis zu einer Million betroffener Chefs zehntausende Euro kosten kann. Bei denen herrscht gleichermaßen Ärger und Unverständnis. Großer Gewinner könnte - zumindest kurzfristig - die staatliche Rentenkasse sein.

Das Gesetz gibt es bereits seit 1999, Streit gab es nun vor dem Bundessozialgericht (BSG) um die Auslegung. Ein GmbH-Gesellschafter sah sich mit seiner Firma als Selbstständigen und damit von der Rentenversicherung befreit. Der Träger der Rentenversicherung wertete das anders und forderte 19,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens als Rentenversicherungsbeitrag. Die Klage dagegen ging durch mehrere Instanzen, blieb aber erfolglos.


Kernaussage des Bundessozialgerichts (BSG): Nicht die Auftraggeber der GmbH, sondern die GmbH ist alleiniger Auftraggeber des Geschäftsführers - der damit rentenversicherungspflichtig wird. Da das Urteil auch für fünf Jahre rückwirkend gilt, fordert die Rentenversicherung in dem Fall nun rund 11.000 Euro.

(Quelle: ZDF)

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