Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-Info
  • Zeitarbeitsverbände

Informationen der Zeitarbeitsverbände (501)

Zeitarbeit in tarifvertraglichen Strukturen – Aufbruch in eine neue Ära

03.02.2004

iGZ

Holger Piening – iGZ – RKL OWL in: IHK Lippe, Januar 2004, S.9)

Ab 2004 bieten sich für die Zeitarbeitsbranche viele neue Chancen. Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) werden gelockert, so dass die Zeitarbeitsunternehmen den Entleihbetrieben neue interessante Einsatzmöglichkeiten und noch mehr Flexibilität bieten können. Außerdem wenden die Zeitarbeitsunternehmen zum ersten Mal in der Geschichte flächendeckend Tarifverträge an.

Hintergrund für diese Entwicklung ist die Verabschiedung der „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ Ende 2002. Denn hier wurde an die Lockerungen des AÜG, wie Wegfall der Höchstüberlassungsdauer und des Synchronisationsverbotes, die Bedingung geknüpft, dass Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag abschließen oder das Prinzip „equal treatment“ anwenden. „Equal treatment“ bedeutet, dass die Leiharbeitnehmer genau so entlohnt werden müssen, wie vergleichbare Arbeitnehmer im Entleihbetrieb. Bei der Durchsetzung des Prinzips „equal treatment“ befürchteten die Zeitarbeitsbranche und auch ihre Kunden einen Preisanstieg von durchschnittlich 30%. Stichtag für diese Änderungen war der 01.01.2004.



Durch den Abschluss von Tarifverträgen kann die Zeitarbeitsbranche jetzt die Vorteile der AÜG-Lockerungen umsetzen, ohne die Preise signifikant zu erhöhen. Für die Entleihbetriebe bedeutet diese Entwicklung, dass Zeitarbeit weiterhin wirtschaftlich und bezahlbar bleibt. Darüber hinaus ergeben sich neue Möglichkeiten, mit Zeitarbeit die Abläufe im Unternehmen flexibel zu halten. Denn durch den Wegfall der Höchstüberlassungsdauer können Zeitarbeitnehmer künftig zeitlich unbegrenzt an einen Entleihbetrieb überlassen werden. Dadurch wird auch der Einsatz von höherqualifizierten Mitarbeitern über Zeitarbeit sehr interessant, z.B. von Akademikern in technischen, kaufmännischen oder auch medizinischen Berufen.

Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:


Es gibt vier Arbeitgeberverbände für Zeitarbeitsunternehmen:

  • Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)
  • Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA)
  • Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V. (INZ)
  • Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit (MVZ).




Zwei dieser Verbände – der iGZ und der BZA – haben Tarifvertragswerke mit der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgeschlossen. Die Tarifwerke sind ein jeweils eigenständiges System, mit eigenen Entgelttabellen, so dass die Zeitarbeitsunternehmen von den tariflichen Entwicklungen in anderen Branchen unabhängig sind. Von Experten werden die Tarifwerke als marktgerecht, transparent und praktikabel eingestuft. Sie tragen dazu bei, dass Zeitarbeit auch in Zukunft bezahlbar bleibt und gibt den Zeitarbeitsunternehmen und den Entleihbetrieben Planungssicherheit.

Die beiden weiteren Verbände (INZ und MVZ) haben Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) abgeschlossen. Bei diesen beiden Tarifverträgen bestehen jedoch Zweifel an der Rechtswirksamkeit, da die in dieser Tarifgemeinschaft vertretenen Gewerkschaften möglicherweise nicht tariffähig sind, weil es ihnen an der erforderlichen „Mächtigkeit“ mangelt. Diese Frage wird die Gerichte noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen. Solange kein endgültiges Gerichtsurteil vorliegt, bleibt ein Restrisiko auch für den Entleihbetrieb. Denn sollten die

Tarifverträge unwirksam sein, müssten die betreffenden Zeitarbeitsunternehmen rückwirkend „equal treatment“ anwenden. Käme es dann zu einer Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens, könnte der Entleihbetrieb im Rahmen der Subsidiärhaftung für ausstehende Sozialbeiträge herangezogen werden. Zeitarbeitsfirmen, die nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert sind, können entweder Haustarifverträge abschließen oder sich an einen der bestehenden Tarifverträge anlehnen.

Was sollten Entleihbetriebe beim Einsatz von Zeitarbeit beachten?

Entleihbetriebe sollten sich auf jeden Fall vergewissern, dass das Zeitarbeitsunternehmen, mit dem sie zusammen arbeiten, einen Tarifvertrag anwendet. Denn wenn das Zeitarbeitsunternehmen sich nicht auf einen Tarifvertrag stützt, muss es zum einen nach „equal treatment“ bezahlen, was für den Entleihbetrieb Kostensteigerungen zur Folge hätte. Zum zweiten greift in dem Fall der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers, d.h. der Leiharbeitnehmer kann von dem Entleihbetrieb Auskunft über die Entlohnung der im Entleihbetrieb fest angestellten vergleichbaren Arbeitnehmer verlangen. Es kann sich auch lohnen, die Tarifverträge der Arbeitgeberverbände zu vergleichen. In jedem Fall sollten sich Entleihbetriebe bei dem Zeitarbeitsunternehmen, mit dem sie zusammenarbeiten, gut informieren über den Tarifvertrag und über die neuen Möglichkeiten, die sich in Zukunft bieten.

In diesem Jahr sind die Weichen gestellt worden für eine neue Ära in der Zeitarbeit. Tarifvertragliche Strukturen bieten Planungssicherheit und gesellschaftliche Anerkennung, die Lockerungen des AÜG bieten noch mehr Flexibilität. Dadurch stellen sich die Zukunftsperspektiven für die Zeitarbeitsbranche nun sehr positiv dar. Und auch die Entleihbetriebe werden von den verbesserten Bedingungen profitieren und können weiterhin und in Zukunft noch besser mit Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument arbeiten.

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
zurück

Archiv-Suche

Suche starten

Software für Ihren Erfolg

Software Zeitarbeit
Personal-DIALOG Die Software für erfolgreiche und professionelle Personalarbeit.
perLIOS Die Verwaltungssoftware für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal
Personal-DIALOG Mobil Die mobile Ergänzung für Personal-DIALOG als Webportal und/ oder mobile App.
Bewerber-Online Das Webportal für modernes Bewerber-Management.
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH