Neue Informationen über Mindestlöhne Maler / Lackierer
21.01.2004
iGZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
bekanntlich hat der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft per Verordnung die Bestimmungen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 13. Februar 2003 für allgemeinverbindlich erklärt. Danach gilt für die Zeit vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. März 2004 im Maler- und Lackiererhandwerk ein Mindestlohn von
- 7,69 EURO für ungelernte Arbeitnehmer sowie 10,53 EURO für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den alten Bundesländern und
- 7,00 EURO für ungelernte Arbeitnehmer sowie für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) 9,20 EURO in den neuen Bundesländern.
Der Erlass dieser Verordnung hat zur Folge, dass allen Zeitarbeitnehmern, die in diesem Bereich überlassen werden, diese Mindestlöhne zu gewähren sind. Diese Löhne sind vorrangig zu zahlen, auch wenn Tarifverträge in der Zeitarbeit für die Tätigkeiten einen niedrigeren Lohn vorsehen sollten. Wenn ein Unternehmen diese Löhne nicht gewährt, haftet der Kundenbetrieb für die Zahlung des Mindestentgeltes an den Arbeitnehmer.
Als Bundesverband haben wir an den zuständigen Stellen darauf hingewiesen, dass diese Rechtsfolge auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes spätestens seit Geltung des neuen AÜG ab dem 1.1.04 keinen Sinn mehr macht bzw. einen Systembruch darstellt. Denn wir werden trotz Abschlusses eines eigenständigen Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche durch diese Konstruktion in dem Betätigungssegment fremdbestimmt. Inzwischen sind aufgrund dieses Tatbestandes auch schon Entlassungen in der Branche zu beklagen.
Da uns inzwischen bekannt wurde, dass zwischen der Gewerkschaft IG Bau und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Maler- und Lackiererhandwerks auf Arbeitgeberseite ein neues Tarifpaket geschnürt wurde, dass u.a. eine Verlängerung dieser Mindestlohnverordnung bis zum 31. März 2005 (!!!) vorsieht, haben Norbert Fuhrmann und ich gestern direkt in Frankfurt als Sitz der Innung Kontakt mit Herrn Reiner Löffler (Abteilung Tarifpolitik) aufgenommen.
Ziel unseres Gespräches war es dabei, Aufklärung über den vorstehenden Sachverhalt zu leisten und gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Problematik für die Zeitarbeitsbranche entschärft werden kann. Herr Löffler zeigte sich unserem Anliegen gegenüber auch sehr aufgeschlossen und signalisierte Entgegenkommen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass sich das gesamte Tarifprocedere dort bereits im Schlichtungsverfahren zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite befindet und deren Ausgang bekanntlich besonderen Unwägbarkeiten unterliegt.
Zusätzlich wollen wir als iGZ daher jetzt auch noch einmal die Bundesregierung für unsere Vorstellungen sensibilisieren und darauf drängen, dass diese Mindestlohnermächtigung nicht verlängert wird, sondern am 31. März 2003 entweder ausläuft oder nur zu (für die Zeitarbeitsbranche) veränderten Konditionen fortgesetzt wird.
Über den weiteren Fortgang unserer Bemühungen werde ich Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
RA Werner Stolz
iGZ - Bundesgeschäftsführer