10.01.2004
iGZ
1.Die (vollmundige) Ankündigung:
"Alles wird gut…" oder "Schnee von gestern…"
INZ und MVZ wirken gemeinsam auf den CGZP ein Kein Lohndumping durch Neptun - Gruppentarifvertrag (PM Edgar Schröder vom 15.10.2003)
Der Pressedienst des Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) verkündet heute die so genannte Frankfurter Erklärung. Hintergrund: am 13. Oktober 2003 trafen sich in Frankfurt die oben genannten Tarifpartner ein-schließlich der Entscheidungsträger der Neptun-Unternehmensgruppe.
Hintergrund dieses Treffens: "Nach den Tarifvertragsabschlüssen der letzten Zeit sind Irritationen entstanden." Norbert Grünwald, Geschäftsführender INZ-Vorstand, sowie Peter Mumme, stellv. Vorstandsvorsitzender (komm.) MVZ, bewerten das Treffen übereinstimmend absolut positiv:
1. Die Gesprächsergebnisse veranlassen die einvernehmliche Streichung der "5 EUR Integrationsgruppe" im Neptun-Gruppentarifvertrag.
2. Synergieeffekte durch das strategische Bündnis von INZ und MVZ gegenüber der Gewerkschaftsseite
3. Perspektivisch: intensivierte Tarifpartnerschaft in Gestalt einer Konsultationsrunde
4. Verlässlichkeit für die Verbandsmitglieder - Flächentarifverträge werden als Standards zementiert, die durch künftige Tarifvertragsschöpfungen nicht unterschritten werden können.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sei klargestellt, dass die Neptungruppe zusammen mit den Christlichen Gewerkschaften den Versuch gestartet hat, den gesetzestechnischen Ansatz der ersten Ausnahme von Equal Treatment (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG) für Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit (Stichwort: Vermittlungshemmnisse) umzusetzen. Aufgrund offenkundiger Interpretationsspielräume wäre in der Personalpraxis dem Missbrauch nicht wirksam zu begegnen.
2. Die Befürchtung:
Imageschaden für die Zeitarbeitsbranche
"Sollte das Phantom Neptun-Gruppentarifvertrag Realität werden, hätte das fatale Auswirkungen auf die gesamte Zeitarbeitsbranche. Der Vorwurf der IG Metall, die Christen können nur billig und seien eine Gefälligkeitsgewerkschaft, würde ins Schwarze treffen und weiten Teilen unserer Branche empfindlichen Imageschaden zufügen." (so zu Recht Unternehmensberater Edgar Schröder in einem Fachbeitrag am 01.10.2003)
3. Die traurige Realität:
Die Ankündigung war wohl ein Rohrkrepierer – aus dem Phantom wurde Wirklichkeit
Tarifentgelte Neptun-Gruppe
§ 3 Entgelttarifvertrag WEST
3.1 Zur Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung kann in Betrieben, die in Arbeitsamtsbezirken liegen, deren Arbeitslosenquote laut offizieller Bekanntgabe des zuständigen Landesarbeitsamtes im Berichtsmo-nat April des Vorjahres bei 12 % und mehr lag, eine Lohndifferenzierung um bis zu 8 % ( von den in der jeweili-gen Entgeltgruppe ausgewiesenen Beträgen ) vorgenommen werden.
Entgeltgruppe | Eingangsstufe bis maximal Ende 8. Monat | Hauptstufe | Zusatzstufe |
E1 | 6,08 | 6,85 | 7,43 |
E2 | 6,53 | 7,25 | 7,98 |
E3 | 7,07 | 7,85 | 8,64 |
E4 | 7,70 | 8,55 | 9,41 |
E5 | 9,18 | 10,20 | 11,22 |
E6 | 10,35 | 11,50 | 12,65 |
E7 | 12,06 | 13,40 | 14,74 |
E8 | 12,96 | 14,40 | 15,84 |
E9 | 13,77 | 15,30 | 16,83 |
Tarifentgelte für Arbeitsamtsbezirke mit Arbeitslosenquote bei 12 % und mehr:
( abzüglich 8 % obiger Tabelle )
Entgeltgruppe | Eingangsstufe bis maximal Ende 8. Monat | Hauptstufe | Zusatzstufe |
E1 | 5,59 | ||
E2 | 6,01 | ||
E3 | 6,50 | ||
E4 | 7,08 | ||
E5 | 8,45 | ||
E6 | 9,52 | ||
E7 | 11,10 | ||
E8 | 11,92 | ||
E9 | 12,67 |
Niedrigster Stundenlohn im Osten bei Arbeitsamtsbezirken mit einer Arbeitslosenquote von 18 % und mehr:
E 1 normal bis max. Ende 8. Monat 5,36 € / In den o.a. Arbeitsamtsbezirken bis zu 6 % weniger:
= sage und schreibe 5,04 € = ( 9,86 DM )
Herzlichen Glückwunsch, Christliche Gewerkschaften, denn die Hauptstufe und Zusatzstufe stehen wohl nur auf dem Papier. Mit acht Monaten kommt man bei Helfern allemal aus! Wovon sollen diese Helfer denn bitteschön leben? 152 Std. im Monat = 766,08 €.
Hierfür arbeitet ein Rechtsanwalt 3 Stunden lang…
(Quelle: Dieter Meyer Unternehmensberatung)