Gerster schließt Kooperationsvereinbarung mit BZA
22.12.2003
BZA
Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) hat mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eine Kooperationsvereinbarung über die verstärkte Integration Jugendlicher getroffen. Unterzeichnet haben BA-Vorstandsvorsitzender Florian Gerster und BZA-Präsident Ernst Vollbracht. Zielgruppe sind arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf. Zeitarbeit wird von vielen Berufseinsteigern als "Instrument" zur Stellensuche genutzt. Die Beschäftigung bei einem Zeitarbeitunternehmen bietet in diesen Fällen die Möglichkeit, Berufserfahrungen in verschiedenen Unternehmen sammeln zu können. Gleichzeitig wird die berufliche Orientierung von Berufsanfängern unterstützt, denn oftmals wissen diese nach der Ausbildung nicht, wo sie sich bewerben sollen und welche beruflichen Möglichkeiten und Alternativen ihnen offen stehen. Nahezu ein Viertel aller Beschäftigen in der Zeitarbeit ist unter 25 Jahre. Zeitarbeit ist damit in besonderer Weise geeignet, diese Zielgruppe zu erreichen. Die BA will daher die Einstellung arbeitsloser Jugendlicher mit Vermittlungshemmnissen bei Zeitarbeitunternehmen durch Eingliederungszuschüsse im Rahmen der bestehenden förderrechtlichen Bestimmungen offensiv fördern (siehe Anlage). Des Weiteren werden der BZA, die BA und die Arbeitsämter auf die Kooperationsvereinbarung, die auf Grundlage der gemeinsam abgestimmten Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen vom 14. Juli 2000 getroffen wurde, im Rahmenihrer Öffentlichkeitsarbeit hinweisen. Die neue Kooperationsvereinbarung ist letztlich das Ergebnis eines Gespräches von BZA-Vertretern mit Bundesminister Wolfgang Clement und BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Lesen Sie die Kooperationsvereinbarung im Wortlaut hier
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