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Informationen der Zeitarbeitsverbände (501)

Information an die Personalentscheider der Deutschen Wirtschaft

21.11.2003

MVZ

Warum die Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit sicher sind.


  • Zwei der vier großen Zeitarbeitsverbände (Mitgliedsunternehmen: MVZ 300 Mitglieder, INZ 310 Mitglieder) sowie ein weiterer Bundesverband haben mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) Flächentarifverträge abgeschlossen. Weiterhin hat diese Tarifgemeinschaft eine Vielzahl von Haustarifverträgen mit Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen.
  • Heute wendet etwa Hälfte der in den Verbänden organisierten Zeitarbeitsunternehmen Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften an. Die Gesamtzahl der Anwender beläuft sich gegenwärtig auf ca.1500 Zeitarbeitsunternehmen und Personalserviceagenturen. Die Zahl der Tarifanwender steigt weiterhin. Etwa 100.000 Arbeitnehmer, d.h. ein Drittel der Arbeitnehmerschaft in der Zeitarbeit, wird einen sicheren Arbeitsplatz durch diese
    Verträge erhalten.
  • Die Bundesregierung steht hinter den Tarifverträgen in der Zeitarbeit. So sagte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement am 01. September 2003 vor 400 Unternehmern in Berlin: „Wir begrüßen die Tarifverträge der Verbände der Zeitarbeit mit den Christlichen Gewerkschaften und dem DGB.“
  • Die staatlich betreuten Personalserviceagenturen arbeiten heute zu über einem Drittel mit den Tarifen der Christlichen Gewerkschaften. Diese Tarifverträge wurden den PSAUnternehmern offiziell durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Auswahl vorgelegt.
  • Die Bundesanstalt für Arbeit prüft in der Zukunft die Einhaltung der Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften und der DGB-Gewerkschaften. Die Tarifverträge selbst sind in ihren jeweiligen Fassungen anerkannt und offiziell im Tarifregister des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eingetragen.
  • Eine äußerst ungewöhnliche Allianz aus DGB-Gewerkschaften und einigen Zeitarbeitsfirmen versucht nun, unliebsamen Wettbewerb loszuwerden, indem die Kunden der Zeitarbeit mit Unwahrheiten gezielt verunsichert werden. Die Motive? Beim DGB - der eigene Allmachtsanspruch. Bei den Zeitarbeitsfirmen – Abwerbung von Kunden mit unlauteren Methoden.
  • Die Behauptung, die Entleiher setzen sich bei der Zusammenarbeit mit Anwendern der Christlichen Tarife besonderen Gefahren einer "Durchgriffshaftung" aus, ist unwahr. Hier wird der Wunsch zum Vater des Gedanken gemacht. Vielmehr gilt die Subsidiärhaftung gleichermaßen für alle Entleiher und hat mit der Einführung der Tarife in der Zeitarbeit nichts zu tun.
  • Das wirkliche Risiko für die Zeitarbeit und ihre Kunden sind die DGB-Gewerkschaften selbst. Sie haben das Ziel, mittelfristig das Prinzip der Lohngleichheit mit den Stammbelegschaften einzuführen. Eine DIHK-Erhebung ergab, dass die so verteuerte Zeitarbeit unbezahlbar wäre. Nur durch den Wettbewerb der Tarife konnten Tarifverträge verhandelt werden, die sich nur marginal voneinander unterscheiden und ein Überleben der Branche
    sichern.

Sehr geehrte Personalentscheider,
wir bitten Sie, bei Ihrer Entscheidung über Zeitarbeitseinsätze, wie bisher, nach
Leistung und Preis der Dienstleistung zu entscheiden. Freier Wettbewerb auf rechtsstaatlicher
Basis ist ein Gut, das gemeinsam vor dem Zugriff anmaßender Minderheiten
geschützt werden muss.

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