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Eigene Personal-Agenturen werden zunehmend in Großunternehmen für die internen Mitarbeiter genutzt

31.10.2003

MVZ

Aus den Wirtschaftsnachrichten der letzten Monate lässt sich der Trend ableiten, dass bundesdeutsche Großkonzerne zunehmend eigene Personalgesellschaften gründen. Deren Ziele bestehen im Wesentlichen darin, Personalüberhänge in diesen Mitarbeiterpools zu parken bzw. das Personal innerhalb des Konzerns flexibel einzusetzen. Die MVZ, Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V., hat zwei Typen von Personal-Agenturen identifiziert und kommentiert.
„Personal-Agenturen zur sanften Kündigung“

Hierbei handelt es sich um eine Methode, große Personalüberhänge langfristig abzubauen. Entweder erhalten diese Mitarbeiter das alte Gehalt weiter oder die Differenz zum Entgelt wird aufgefüllt. Die aktuell angewandten Modelle sehen für den Beschäftigten keine Lohneinbußen vor, allerdings auch kaum berufliche Perspektiven. Die in besseren Wirtschaftszeiten angewandte sanfte Kündigung von Personal über so genannte Outplacement- Gesellschaften wäre bei diesen Massenpools zu teuer. Hier zeigt sich übrigens ungewollt, dass Outplacement-Gesellschaften nicht wirklich eine Integration in den Arbeitsmarkt bewirken und so ihren Charakter als Feigenblatt-Funktion offenbaren. Die Personal-Agenturen zur sanften Kündigung
sind Verlustgeschäfte, aber immer noch das kleinere Übel für die Unternehmen, da Unkündbarkeit oder angehäufte Abfindungsansprüche zu größeren Problemen führen würden. Ehemalige Busfahrer oder Postbedienstete lassen sich schwer in neue Tätigkeitsfelder integrieren. Da Leistungsträger nicht die große Menge des betroffenen Personals stellen, bilden diese Gesellschaften eher geschlossene Systeme. Als Fliehkraft wirkt in diesem Modell die soziale Isolation. Für die einen wirkt diese als Motivationsschub zur Eigeninitiative, für andere als Vorstufe zur echten Arbeitslosigkeit. Der Sprung aus dem Unternehmen wird verkürzt.

„Personal-Agenturen mit Eigenverleih“

Etliche Unternehmen bereiten die Aus- oder Neu-Gründung eigener Personalagenturen vor, um innerhalb des eigenen Unternehmens Zeitarbeit zu betreiben. Hier sind die Motive in der kostenoptimalen Besetzung freier Positionen im Unternehmen zu suchen. Die bei Unterkapazitäten in der eigenen Produktion entstehenden Personalüberhänge können dann auch außerhalb des Unternehmens verliehen werden. Bei Anstieg der eigenen Produktion steht die betriebsinterne Mannschaft wieder zur Verfügung. Hierbei kommt der Charakter der Zeitarbeit als modernste Form des Arbeitens voll zur Wirkung. Entfällt der Verleih nach außen, ist diese Agentur- Form keine echte Zeitarbeit im traditionellen Sinne. Die neueste Gesetzgebung der Arbeitnehmerüberlassung (wie Zeitarbeit Amtsdeutsch heißt) erlaubt nun die zeitlich unbeschränkte Überlassungsdauer bei vorgeschriebener Lohngleichheit der Zeitarbeitnehmer mit den Stammbelegschaften. Unter der Voraussetzung, dass sich die Branche Tarifen unterwirft, haben sich die Perspektiven der Zeitarbeit generell verbessert. Auf den ersten Blick wäre es nahe liegend, wenn auch die „Agenturen zum Eigenverleih“ die jüngst abgeschlossenen Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche mit den Christlichen Gewerkschaften und dem DGB für die eigenen Mitarbeiter anwenden würden. Es wäre auch möglich, dass die Agentur dem „Kunden“ Mitarbeiter dauerhaft auf den gleichen Arbeitsplatz überlassen würde. Dann wäre der Vorwurf des Lohndumpings, das Schreckgespenst der Gewerkschaften, schwer zu widerlegen.

Dazu stellt die MVZ fest:
Zeitarbeit in Deutschland musste sich seit ihren Anfängen in den sechziger Jahren dem gewerkschaftlichen Vorwurf des Lohndumpings erwehren. Das war reine Gewerkschaftssichtweise. Die Unternehmen sehen eher die mit der Zeitarbeit gewonnene Flexibilität als Motiv, diese Dienstleistung zu buchen. Erst die zwangsweise Tarifierung der Zeitarbeit im Sommer diesen Jahres änderte das Verhalten der Gewerkschaften zur Zeitarbeit. Dazu muss man wissen, dass die regulären Zeitarbeitsfirmen mit den Christlichen Gewerkschaften und dem DGB Branchentarife abgeschlossen haben, die einer besonderen Spezifik der Zeitarbeit gerecht wurden. Diese Spezifik liegt in der Bezahlung bei Nichteinsatz des Zeitarbeitnehmers. Diese zusätzliche Lohnart, die es in keiner anderen Branche gibt, rechtfertigt Stundensätze, die unter dem Durchschnitt der Wirtschaft liegen. Diese Rechtfertigung liegt aber bei „Agenturen zum Eigenverleih“ nicht vor. Sie setzen die eigenen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen ein. Es entfällt also das die traditionelle Zeitarbeit prägende Risiko des Nichteinsatzes. Während die „Personal-Agenturen zur sanften Kündigung“ in ihrem Wirkungsgrad
noch unter dem der Hartz´schen Personalagenturen liegen, gehören die „Agenturen zum Eigenverleih“ als innovative Form der innerbetrieblichen Flexibilisierung auf den Prüfstand.

Wer ist die MVZ?

Die MVZ ist eine im Dezember 2002 gegründete Arbeitgebervereinigung, die
den Interessen der kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen
eine Stimme gibt. Die MVZ vertritt zum jetzigen Zeitpunkt bundesweit 240
Mitgliedsunternehmen. Der Zulauf von bisher noch nicht organisierten Zeitarbeitsunternehmen
hält weiter an.
Bei Veröffentlichung Belegexemplar erbeten an:
MVZ Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V.
Friedrichstr. 50 / 10117 Berlin
Tel.: (030) 20 65 01 67 Fax: (030) 20 65 93 24
www.mv-zeitarbeit.de
presse@mv-zeitarbeit.de

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