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Informationen der Zeitarbeitsverbände (501)

Mitgliederversammlung der INZ stellt mit neuer Satzung die Weichen für weitere erfolgreiche Verbandsarbeit

30.10.2003

INZ

Nürnberg, 29.10.03 (ng.) Am 9.10.03 veranstaltete die INZ in Fürth ihre diesjährige (nicht öffentliche) Mitgliederversammlung. Die hier vorgestellte neue Satzung ist ebenso zukunftsweisend wie ihr Pilot-Tarifvertrag für die Zeitarbeit und der passende Musterarbeitsvertrag.

Der obligatorische Kassenbericht belegte einen ordnungsgemäßen Haushalt und ausreichend Mittel für notwendige Personalerweiterung und Sachaufwendungen.
Im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wurde auf die anhaltend positive Mitgliederentwicklung hingewiesen. Mittlerweile vertrauen 240 Unternehmen der ergebnisorientierten Verbandsarbeit und schätzen insbesondere, dass man sich an den Bedürfnissen der Mitglieder und nicht an den Grabenkämpfen der Verbände orientiert. Neben der IG Metall, im Zusammenhang mit dem Nürnberger Vergleich, hat jetzt auch ver.di in eigener Publikation den Bestand des Christlichen Zeitarbeit-Tarifvertrages bestätigt. Soweit es noch immer Vertreter anderer Verbände gibt, die in unsachlicher und polemischer Weise die Wirksamkeit unseres Tarifvertrages thematisieren, steht das daher im Zusammenhang mit etlichen Austrittserklärungen ihrer Mitglieder und läßt sich am besten mit „Angst-Marketing“ beschreiben. Der Vorsitzende Norbert Grünwald bat in diesem Zusammenhang die INZ-Mitglieder um Verständnis, das sich die INZ an dieser Art „Öffentlichkeitsarbeit“ nicht beteiligt und auch für das wenig professionelle Vorgehen dieser Bundesvorstände und Bundesgeschäftsführer, die durch diese Form der Tarifvertragskritik ihren eigenen Tarifvertrag belasten und ein DGB-Monopol schaffen würden. Am Ende dieses einfachen Dreisatzes hätten wir alle zusammen wieder das „DGB-Eckpunktepapier“ aus dem Februar 2003.
Sehr ausführlich wurde neben anderen Anträgen der Mitglieder ein Antrag zur Tarifentgeltkompensation von Fahrtkosten bzw. Verpflegungsmehraufwand diskutiert. Mit einer Ja-Stimme sowie einer Enthaltung wurde diese Tarifoption abgelehnt, da sie einen enormen Abrechnungsaufwand sowie Gleichbehandlung erfordert, sozialversicherungsrechtlich eine beidseitige Schlechterstellung bedeutet und bei den unteren Entgeltgruppen zu nicht akzeptablen Dumpinglöhnen führt.

Die wichtigste Neuerung wurde dann in Form der neuen Satzung (s. Web-Site) und der sich darin bestimmten veränderten Organisationsform der INZ erläutert. So stellt bekanntlich das TVG (Tarifvertragsgesetz) und die Rechtsprechung an die Tariffähigkeit von Arbeitgeberverbänden keine sehr hohen Anforderungen. Soweit diese Verbände aber Mitgliedschaften „mit Tarifbindung“ und „ohne Tarifbindung“ ermöglichen, wird eine nachvollziehbare Differenzierung erforderlich. Es ist organisatorisch sicherzustellen, dass Mitglieder ohne Tarifbindung nicht mit Aufwendungen und Maßnahmen belastet werden, die ausschließlich Tarifmitglieder betreffen. Die notwendigen transparenten Regelungen sind jetzt in der INZ-Satzung Programm, so dass sich bestimmt auch dafür wieder viele Nachahmer finden werden.
Eine weitere sehr wichtige Neuheit ergibt sich durch den Hauptausschuß, der aus 19 Unternehmer-Persönlichkeiten besteht. Er unterstützt die Vorstandsarbeit, vertritt die bundesweiten Mitgliederinteressen und gewährleistet die weitere künftige praxisorientierte Verbands-Entwicklung.

Die INZ...
...ist seit 1987 der Arbeitgeberverband für mittelständische Personaldienstleister und vertritt bislang bundesweit über 240 Mitgliedsbetriebe. Im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen wenden darüber hinaus auch ca. 500 Personal Service Agenturen (PSA) den vorliegenden Tarifvertrag an.

Weitere Informationen unter www.inz-ev.de
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
(verantwortlich)
Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V.
Norbert Grünwald, Geschäftsführender Vorstand
Gleißbühlstr. 7, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 / 2 20 72, Fax.: 0911 / 2 41 90 14
presse@inz-ev.de

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