10.06.2004
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Düsseldorf (lor). Aushelfen: ja. Gewerbsmäßig verleihen: nein. Unter diesem Grundsatz stand bisher die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter Ende des Monats einig sind, könnten bald auch Zeitarbeitsanbieter am Bau aktiv werden. Sie wird nicht an der Spitze der Verhandlungsliste stehen. Doch für Harald Schröer ist klar: „Die Zeitarbeit soll auf tariflicher Ebene für das Baugewerbe geöffnet werden“, so der Tarifexperte des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB).
(Quelle: iGZ)