Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-Info
  • Recht

Informationen zu Rechtsfragen (989)

Schadenersatz wegen verspätetem Arbeitszeugnis nur bei konkretem Schadensnachweis

15.10.2003

Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen

Arbeitnehmern steht nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Arbeitszeugnis zu. Doch um für ein verspätet ausgestelltes Zeugnis Schadenersatz zu bekommen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er nur auf Grund des fehlenden Zeugnisses nicht für eine neue Arbeitsstelle ausgewählt wurde. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hessen. Die Klägerin hatte ihr Arbeitszeugnis von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einer Bank, erst nach mehreren Monaten erhalten. Da sie sich ohne dieses Zeugnis bei anderen Unternehmen nicht erfolgreich um eine neue Stelle bewerben konnte, verlangte sie von der Bank Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts. Als die Frankfurter Richter jedoch genauer nachforschten, musste die Frau zugeben, sich gar nicht erst beworben zu haben. Den erhofften Schadenersatz wollte das Gericht der Klägerin darum nicht zusprechen. Schließlich hätte sie dafür beweisen müssen, dass sie sich bei anderen Firmen beworben habe, jedoch nur wegen des fehlenden Zeugnisses abgelehnt worden sei. Landesarbeitsgericht Hessen, Frankfurt; Meldung vom 25.09.2003; Aktenzeichen: 2 Sa 159/03 (Quelle: Personalverlag)

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
zurück

Archiv-Suche

Suche starten

Software für Ihren Erfolg

Software Zeitarbeit
Personal-DIALOG Die Software für erfolgreiche und professionelle Personalarbeit.
perLIOS Die Verwaltungssoftware für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal
Personal-DIALOG Mobil Die mobile Ergänzung für Personal-DIALOG als Webportal und/ oder mobile App.
Bewerber-Online Das Webportal für modernes Bewerber-Management.
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH