Kündigung während der Elternzeit nur in extremen Einzelfällen möglich
19.09.2013
Kategorie: Aktuelle Urteile - Kündigungen
Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Elternzeit beantragt hat, und während der Elternzeit nicht kündigen. Diese Regelung mit einem grundsätzlich absoluten Kündigungsschutz verfolgt den Zweck, die größtmögliche Sicherheit des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Elternzeit zu gewährleisten. In besonderen Fällen kann zwar durch die Aufsichtsbehörde ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Dies gilt aber in der Regel nicht für eine Verdachtskündigung. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2013 (AZ: 12 A 1659/12) fest, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. (Quelle: Juraforum)
