Keine fristlose Kündigung nach vorzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes
09.07.2003
Kündigungen
Verlässt ein Mitarbeiter seine Arbeitsstelle vorzeitig, darf der Arbeitgeber ihm deswegen unter Umständen nicht automatisch fristlos kündigen. Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.
Der Kläger, ein Tankwart, hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, lange hintereinander zu arbeiten, um dafür am Wochenende frei zu haben. Als er eines Abends die Tankstelle nach 16 Stunden Arbeit erschöpft eineinhalb Stunden zu früh schloss und nach Hause ging, sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Zusätzlich kündigte er dem Mitarbeiter fristgerecht.
Mit der fristgerechten Kündigung hatte er nach Ansicht des Arbeitsgerichts angemessen reagiert. Die fristlose Kündigung wollten die Richter jedoch nicht akzeptieren. Schließlich trage der Arbeitgeber durch die spezielle Vereinbarung zur Arbeitszeit eine Mitverantwortung am Verhalten des Tankwarts.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 03.07.2003; Az.: 9 Ca 11017/02
(Quelle: Personalverlag)