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Geschäftsversicherung

18.04.2005

Gegenstand der Geschäftsversicherung( auch Inhaltsversicherung genannt) für Zeitarbeitsunternehmen ist die Versicherung der kaufmännischen und technischen Einrichtung sowie eventuell vorhandener Waren und Verbrauchsmaterialien gegen die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel.
Die Versicherungssumme sollte dem Wert für die Wiederbeschaffung und-herstellung der investierten Einrichtungen entsprechen, damit eine Beschädigung nicht existenzgefährdend für das Unternehmen ist. Bei zu niedrig bemessener Versicherungssumme kann nur ein Teil des Schadens ersetzt werden.

In der Praxis werden für Zeitarbeitsunternehmen Versicherungskonzepte angeboten, die denen von Büros und Verwaltungen entsprechen. In diesem Fall sind generell die üblichen Grundrisiken eingeschlossen zuzüglich

  • Elementarschäden wie z.B. Überschwemmung des Versicherungsortes,
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung,
  • Betriebsunterbrechungsschäden bei allen versicherten Risiken,
  • Glasbruch an der Innen-und Außenverglasung,
  • Überspannungsschäden durch Blitz,
  • Schäden durch Transportberaubung u.a.m.
Diesbezüglich sind pauschale Einschlüsse in den Versicherungsschutz summarisch bis zu 100% der Versicherungssumme ( z.B Sachverständigenkosten) zu unterscheiden von Entschädigungsgrenzen mit konkreter Angabe (z.B Schäden durch Raub auf Transportwegen bis zu 15.000,. Euro).

Als Zusatzversicherung wäre für Zeitarbeitsunternehmen besonders die Elektronik-Pauschalversicherung hervorzuheben. Damit können Schäden an allen zur kaufmännischen Betriebseinrichtung gehörenden elektronischen und elektrotechnischen Geräten und Anlagen der Informations-, Kommunikations-,Büro-,Sicherungs-und Meldetechnik finanziell abgesichert werden. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Böswilligkeit, Materialfehler, höhere Gewalt, Putzwasser, Sengen, Schmoren, Ruß und Rauch könnten schadenauslösende Ursachen sein.
Die Eletronikversicherung übernimmt die Kosten für Reparatur und Geräteersatz.

Dr. habil W. Stafenk

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