30.10.2026
In einem aktuellen Beitrag befasst sich die Kanzlei Amethyst mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Berechnung tariflicher Abfindungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob frühere Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer nach einer Übernahme im Entleihbetrieb als Betriebszugehörigkeitszeiten berücksichtigt werden können. Das BAG bestätigte, dass dies nicht der Fall ist (6 AZR 34/26).
Vielmehr wechseln zwei rechtlich verschiedene Arbeitgeber mit der Folge, dass arbeitsrechtlich nach der Übernahme durch den Kunden ein neues Arbeitsverhältnis beginnt.
Quelle: Kanzlei Amethyst / Bild: depositphotos.com ID: 160176416
