15.07.2026
Der GVP hat neue Qualitätsstandards für internationale Personaldienstleistungen verabschiedet. Sie gelten sowohl für die Zeitarbeit als auch für die Personalvermittlung.
Die neuen Standards berücksichtigen die gesamte internationale Rekrutierung - von der Anwerbung und Mobilität über Unterbringung und Betreuung bis zur Zusammenarbeit mit Kundenunternehmen. Ergänzt wurden außerdem Kriterien zur Evaluation und Qualitätssicherung.
Da die Vorgaben deutlich über die bisherigen Standards hinausgehen, ist eine neue rechtsverbindliche Unterzeichnung erforderlich. Das gilt auch für Unternehmen, die bereits die früheren Qualitätsstandards für internationale Mobilität in der Zeitarbeit unterzeichnet hatten.
Alle GVP-Mitglieder können die Selbstverpflichtung im Mitgliederbereich des GVP abgeben. Teilnehmende Unternehmen erhalten anschließend eine digitale Vignette und eine Anwenderurkunde als Nachweis.
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 38967459
