03.07.2026
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ veröffentlicht. Das Merkblatt wurde im Hinblick auf die zum 01.07.2026 in Kraft getretene „Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ aktualisiert und führt unter Ziffer 3.2. die nach dieser Verordnung geltenden Mindestlöhne für die Zeitarbeit auf. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Alle Zeitarbeitsunternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss in der aktuellen Fassung auszuhändigen.
Quelle: Bundesagentur frü Arbeit / GVP / Bild: depositphotos.com ID: 565200874
