26.06.2026
Wie berichtet, hatten die Zeitarbeits-Tarifpartner Ende April die Allgemeinverbindlichkeit der EG 1 des DGB/GVP-Tarifvertrages beantragt. Diese ist nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aktiv geworden und tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Somit müssen in Deutschland alle Leiharbeitnehmer ausnahmslos mindestens mit den folgenden Entgelten entlohnt werden: vom 1. Juli 2026 bis zum 31. August 2026: 14,96 Euro, vom 1. September 2026 bis zum 31. März 2027: 15,33 Euro und vom 1. April 2027 bis zum 30. September 2027: 15,87 Euro.
Die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt bis Ende September 2027.
Quelle: bund.de / Bild: ChatGPT
