08.06.2026
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung gelten seit Ende Mai neue Vorgaben zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten mit teils neuen Schwellenwerten - basierend auf Beschäftigtenzahl und die konkrete Gefährdungslage im Unternehmen. Abhängig von der "besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit" müssen bspw. in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten künftig nicht mehr zwingend Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 48298707
