27.04.2026
Die Tarifpartner der Zeitarbeit, DGB und GVP, haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlichkeit ihrer aktuell vereinbarten Zeitarbeits-Tariflöhne Stufe 1 als Lohnuntergrenze beantragt. Dementsprechend hat das BMAS den Entwurf einer neuen Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Nachdem die alte Allgemeinverbindlichkeit im Oktober 2025 ausgelaufen war, wird es also vermutlich ab Ende Mai einen neue Zeitarbeits-Mindestlohn in Höhe von zunächst 14,96 EUR/Std geben.
Die Verordnung soll dann bis Ende September 2027 gelten und somit auch die bis dahin lt.Tarifvertrag vorgesehenen Erhöhungsstufen auf 15,33 (September 2026) und 15,87 (April 2027) umfassen. Zudem enthält der Entwurf detaillierte Vorgaben über das Arbeitszeitkonto.
Nach Inkrafttreten wird die Verordnung für alle Arbeitgeber gelten, die Leiharbeitnehmer überlassen. Die gilt dann explizit auch für im Ausland ansässige Verleiher, die Beschäftigte in Deutschland einsetzen.
Quelle: Bundesanzeiger / Bild: ChatGPT
