16.04.2026
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Zerlegungsbetriebs gegen das sogenannte Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen. Der Gesetzgeber reagierte mit diesem Verbot seinerzeit auf Skandale in der Fleischindustrie und Corona-Infektionen in Schlachthöfen. Mit dem Urteil bleibt das branchenspezifische Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal also bestehen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die Entscheidung und sieht "ein wichtiges Signal für faire Arbeitsverhältnisse und gegen Ausbeutung".
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) hingegen bedauerte, dass keine Differenzierung zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit erfolgte, die in der öffentlichen Debatte oftmals gleichgesetzt werden, aber grundlegend unterschiedlich sind: "Im Gegensatz zu Werkverträgen ist Zeitarbeit ein eigenständig reguliertes, erlaubnispflichtiges und tariflich geordnetes Instrument mit klaren Verantwortlichkeiten beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie darf deshalb nicht mit anderen Vertragskonstruktionen gleichgesetzt werden. Hier wäre eine präzise Differenzierung zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit wichtig gewesen. Diese bleibt auch in dieser Entscheidung aus. Das ist bedauerlich."
Hier finden Sie das Urteil im Volltext.
Quelle: n-tv.de / GVP / DGB / Bild: depositphotos.com ID:220829696
