02.04.2026
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26. März 2026 das Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage beschlossen. Betriebe ab 10 Beschäftigten mit einer Ausbildungsquote unter 4,6 Prozent werden künftig eine Abgabe leisten müssen.
Das Gesetz folgt auf das Scheitern des „Bündnisses für Ausbildung": Statt der angestrebten 2.000 zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsverträge bis Ende 2025 wurden nach Angaben des Berliner Senats lediglich 1.344 erreicht. Berlin reagiert nun mit einer Ausbildungsplatzumlage – einem solidarisch finanzierten Fonds, aus dem ausbildende Betriebe Kosten für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze erstattet bekommen.
GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter ordnet den Beschluss wie folgt ein: „Ausbildung ist eine Zukunftsaufgabe – eine Abgabe ist keine Lösung. Mit dem Beschluss zur Ausbildungsplatzabgabe geht Berlin einen Sonderweg, der Unternehmen belastet, ohne Ausbildung nachhaltig zu fördern. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen Betriebe Anreize statt zusätzlicher Abgaben. Hinzu kommt: Der demografische Wandel führt bereits heute dazu, dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, weil es schlicht nicht mehr genügend Bewerberinnen und Bewerber gibt. Eine Umlage ändert daran nichts. Wenn dieses Modell Schule macht, betrifft es weit mehr als Berlin. Deshalb braucht es jetzt eine ehrliche bundespolitische Debatte, wie Ausbildung gestärkt werden kann – wirksam, fair und ohne neue Fehlanreize."
Personaldienstleister mit mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einer Ausbildungsquote unterhalb von 4,6 Prozent sind grundsätzlich abgabepflichtig – wie Betriebe aller anderen Branchen auch. Gleichzeitig können ausbildende Personaldienstleister, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, Ausgleichszahlungen aus dem Fonds erhalten.
Alle Informationen des Berliner Senats zur Ausbildungsplatzumlage: berlin.de/sen/arbeit/top-themen/ausbildungsumlage
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 63413453
