13.03.2026
Wie berichtet, hatten sich GVP und IG Metall Ende letzten Jahres über die Zukunft des Branchentarifvertrages geeinigt, nachdem dieser zunächst seitens der Gewerkschaft gekündigt war. Zu dieser Einigung hat die branchenspezialiserte Kanzlei Amethyst nun weitere Informationen veröffentlicht. Zunächst einmal gilt: für Einsätze, die vor dem 01.04.2027 beginnen, ändert sich gar nichts. Für alle danach beginnenden Einsätze gibt es Änderungen an der BZ-Stufe 5 (mehr als 9 und bis zu 15 Monate Einsatzzeit). Für Einsätze, die ab 01.04.2027 beginnen, sinkt der Branchenzuschlag in dieser Stufe von 50% auf 47,5%. Für Einsätze, die ab dem 01.04.2028 beginnen, kommt es zu einer neuen Zeitstaffel:
- ab Einsatzbeginn => Branchenzuschlag15 %
- nach dem 3. vollendeten Monat => Branchenzuschlag 20 %
- nach dem 5. vollendeten Monat => Branchenzuschlag 30 %
- nach dem 7. vollendeten Monat => Branchenzuschlag 45 %
- nach dem 15. vollendeten Monat => Branchenzuschlag 65 %
Auch wurde, wie bereits zuvor angedeutet, die Deckelungsregelung verändert: konnte der Branchenzuschlag bisher konstant bei 90% des equal-pay-Lohnes gedeckelt werden, können Einsätze, die nach dem 01.04.2027 beginnen, bei einer Einsatzdauer von 10 bis 15 Monaten erst bei 92,5% gedeckelt werden (somit frühestens ab 01.01.2028). Für Einsätze, die nach dem 01.04.2028 starten, erhöht sich dieser Wert dann zum 01.01.2029 auf 95%.
Ferner wurde, dem Beitrag vom Amethyst zufolge, der gekündigte Tarifvertrag rückwirkend zum 01.10.2025 wieder in Kraft gesetzt, somit ist für laufende Einsätze keinerlei Neuberechnung nötig.
Quelle: Kanzlei Amethyst / Bild: depositphotos.com ID: 735537564
