27.01.2026
Laut news-arbeitssicherheit.de, gelten seit dem Jahreswechsel verschärfte Vorgaben für die Arbeitssicherheit von Leiharbeitern, die ggf. Handlungsbedarf für Entleiher bedingen können. Genannt wird in diesem Zusammenhang die überarbeitete DGUV Vorschrift 2.
"Für alle Entleiher klärt die Neufassung die Regeln für digitale Sicherheitsbetreuung. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen nun bis zu einem Drittel ihrer Grundbetreuung remote über digitale Kanäle leisten. Das ist besonders für hybrid oder remote eingesetzte Leiharbeiter relevant. Entscheidend bleibt: Eine persönliche Ortsbesichtigung ist weiterhin Voraussetzung, bevor überhaupt digitale Betreuung stattfinden darf. Entleiher müssen dokumentieren, dass auch ihre Leiharbeiter in diese hybriden Sicherheitsbewertungen einbezogen werden."
Quelle: ad-hoc-news.de / news-arbeitssicherheit.de / Bild: depositphotos.com ID: 570112981
