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BZA protestiert gegen Restriktionen in Thüringen: Einschränkung der Zeitarbeit rechtlich nicht haltbar

05.04.2011

BZA

04.04.2011 bza | Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig will thüringische Unternehmen, die eine bestimmte Quote von Zeitarbeitnehmern überschreiten, künftig öffentliche Investitionshilfen verwehren. „Damit werden Unternehmen, die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Form von Zeitarbeitnehmern einsetzen, diskriminiert und im Wettbewerb benachteiligt. Dieser Schritt ist rechtlich nicht haltbar. Zudem steht die Entscheidung im Widerspruch zur EU-Zeitarbeitsrichtlinie, die in der Zeitarbeit eine erwünschte Form der Flexibilisierung sieht und die nationalen Gesetzgeber sogar auffordert, ungerechtfertigte Restriktionen der Branche aufzuheben oder gar nicht erst einzuführen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkerts, das Vorhaben Machnigs.

Enkerts weiter: „Hinter Zeitarbeit stehen reguläre und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, die vollständig dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen. Überdies setzt die Zeitarbeit flächendeckend für ihre Mitarbeiter Tarifverträge ein. Es ist sonderbar, wenn ein Wirtschaftsminister diesen Wachstumsmotor bekämpft. Ein Ausschluss von Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer einsetzen, um flexibel auf Auftragsspitzen reagieren zu können, ist gar nicht möglich. Wir rufen daher alle Unternehmen auf, deren Förderantrag aus diesem Grund abgelehnt wird, dagegen rechtlich vorzugehen.“

Enkerts fordert den thüringischen Wirtschaftsminister auf, die diskriminierenden Angriffe auf die Zeitarbeitbranche zu unterlassen. Ein Wirtschaftsminister habe sich für alle Bereiche der Wirtschaft, die redlich ihre Steuern zahlen, einzusetzen.

Bundesverband Zeitarbeit
Personal-Dienstleistungen e.V.
Friedrichstraße 200
10117 Berlin

Telefon (030) 767 75 23 - 0
Fax (030) 767 75 23 50
E-Mail: m.wehran@bza.de

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