20.01.2026
Mit dem Jahreswechsel ist der vielbesprochene neue Tarifvertrag für die Zeitarbeit in Kraft getreten. Seit 01.01.2026 darf für neue Arbeitsverhältnisse nur noch der Tarifvertrag DGB/GVP zum Tragen kommen. Damit verbunden ist nach der jüngsten Entgelterhöhung vom 01.10.2025 erneut eine Erhöhung der tariflichen Entgelte für Leiharbeitnehmer um ca 3 Prozent. Der niedrigste Zeitarbeits-Stundenlohn liegt in der Entgeltgruppe 1 nun bei 14,96 EUR und somit um 1,06 EUR bzw. 7,6% höher als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR/Std. >Weitere praxisrelevante Details für die Anwendung des neuen Tarifwerkes finden Sie zum Beispiel in der äußerst detaillierten und umfangreichen Artikelserie im Blog von RA Bissels.
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