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Diskurs im Bundestag zu 15-Euro-Mindestlohn und 60-Prozent-Referenzwert

14.01.2026

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Diskurs im Bundestag zu 15-Euro-Mindestlohn und 60-Prozent-Referenzwert

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 12. Januar 2026 diskutierten Sachverständige über zwei zentrale Forderungen von Grünen und Linken: Mindestlohn auf 15 Euro anheben und den in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns (Vollzeit) als gesetzliche Untergrenze im Mindestlohngesetz verankern.

Deutliche Kritik kam von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Arbeitsrechtler Prof. Gregor Thüsing (Uni Bonn). Sie warnten vor einer Politisierung der Lohnfindung und einem Eingriff in die Tarifautonomie.

Die BDA betonte, das deutsche Modell mit der unabhängigen Mindestlohnkommission habe sich bewährt; der Mindestlohn sei primär Lohnuntergrenze und kein sozialpolitisches Instrument. Der ZDH kritisierte zudem mögliche Nebenwirkungen, etwa dass Jobs zum Mindestlohn attraktiver wirken könnten als eine Ausbildung. Thüsing sah in einer gesetzlichen Fixierung des Referenzwerts einen verfassungsrechtlichen Konflikt und plädierte eher für Maßnahmen wie Steuer- und Abgabenentlastungen oder Weiterbildung, um Einkommen zu verbessern.

Unterstützung für den 60%-Referenzwert kam hingegen von Malte Lübker (Hans-Böckler-Stiftung/WSI) und Prof. Tom Krebs (Uni Mannheim). Sie argumentierten, eine gesetzliche Verankerung könne Rechtsklarheit schaffen, die Autorität und Legitimation der Mindestlohnkommission stärken und die deutsche Praxis besser an die EU-Vorgaben anbinden. Krebs verwies darauf, dass die Kommission das 60%-Kriterium bereits in ihre Geschäftsordnung aufgenommen habe - ohne Gesetzesänderung entstehe jedoch eine Lücke zwischen Gesetz und gelebter Praxis, die Rechtsunsicherheit auslösen könne.

Der Arbeitsmarktforscher Prof. Mario Bossler (IAB) sah aktuell keine zwingende Notwendigkeit für eine gesetzliche Festschreibung. Er warnte, eine starre Untergrenze könne in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beschäftigungsstabilität gefährden und den Handlungsspielraum der paritätisch besetzten Kommission zu stark einschränken. Der DGB unterstützte den Referenzwert grundsätzlich: Stephan Körzell bewertete die Aufnahme des 60%-Kriteriums in die Kommissions-Geschäftsordnung als Schritt Richtung armutsfester Lohnuntergrenze; eine gesetzliche Regelung könne zusätzlich Unsicherheiten bei künftigen Anpassungen reduzieren. Zugleich widersprach er dem Argument, der Mindestlohn schade der Ausbildung: Unter-18-Jährige fielen nicht darunter, und der Ausbildungsrückgang liege eher an fehlender Ausbildungsbereitschaft vieler Betriebe.

Quelle: Deutscher Bundestag / Bild: depositphotos.com ID: 185262066

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