05.01.2026
Mit dem Jahreswechsel trat der einheitliche Zeitarbeits-Tarifvertrag GVP/DGB in Kraft und löst damit die bisher geltenden BAP/DGB und iGZ/DGB - Tarifwerke ab, welche nun für neue Arbeitsverhältnisse nicht mehr angewendet werden dürfen. Signifikanteste Änderung im Manteltarifvertrag ist wahrscheinlich die Behandlung der Probezeit, die es formal nicht mehr gibt, die jedoch durch sehr kurze Kündigungsfristen zu Beginn des Arbeitsvertrages quasi ersetzt wurde.
Zudem gibt es eine ganze Reihe weiterer Änderungen, die es zu beachten gilt und die teilweise direkten Handlungsbedarf bedingen. Einen guten Überblick dazu gibt die Artikelserie von RA Bissels im Blog der Kanzlei CMS.
Auf unserer Shop-Seite finden Sie auf den neuen Vertrag angepasste Muster-Arbeitsverträge.
Ebenfalls zum 01.01.2026 sind neue Zeitarbeits-Tariflöhne zu zahlen, welche in allen Entgeltgruppen um 2,99 Prozent steigen. Die unterste Gruppe (EG 1) liegt damit bei 14,96 Euro pro Stunde. Das ist, wie seit Jahren gewohnt, deutlich mehr als der gesetzliche Mindestlohn, der zeitgleich auf 13,90 Euro angehoben wird.
Quelle: Redaktion / GVP/ CMS / Bild: depositphotos.com ID: 339123410
