23.10.2025
Leihbeschäftigte können eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Voraussetzung ist, dass sie länger als sechs Monate bei ihrem Personaldienstleister beschäftigt und genauso lange Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Dies kannt ab sofort und bis spätestens Ende November geschehen.
Der Mitgliedervorteil beträgt je nach Beschäftigungsdauer zwischen 278,52 und 557,04 Euro und liegt somit höher als das eigentliche tarifliche Weihnachtsgeld.
Quelle: IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 34519629
