20.10.2025
Die Bundesagentur für Arbeit hat die "Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz" aktualisiert. Bei diesem Dokument handelt sich um die Interpretation der BA zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und damit sozusagen um einen Leitfaden für Betriebsprüfungen. Die Änderungshistorie umfasst diesmal insgesamt 27 Punkte unter anderem sind mehrere höchstrichterliche Urteile eingeflossen:
• Ergänzung des EUGH-Urteils vom 14.09.2017 und Überarbeitung der Fallgestaltungen mit Auslandsbezug (1.2)
• Präzisierung der Formulierung zur Abgenzung von Drittpersonaleinsätzen und Ergänzung des BAG-Urteils vom 05.07.2022 (1.3. Abs. 2,3 und 4)
• Präzisierung der Definition des Werkvertrages (1.3.1. Abs, 2, 3 und 4)
• Ergänzung des BAG-Urteils vom 21.03.2017 (1.3.2)
• Kürzung und Überführung der Beispiele zur Arbeitnehmerüberlassung in interne Arbeitsmittel (1.3.5)
• Redaktionelle Änderungen und klarstellende Ergänzungen zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassung (Punkt 1.4.1)
• Redaktionelle Änderungen (1.4.3 Abs. 4)
• Kürzung und Überführung der Berechnungsbeispielen zur Überlassungshöchstdauer in interne Arbeitsmittel (1.5.1)
• Redaktionelle Änderungen (1.5.3 Abs. 2)
• Ergänzung BAG-Urteil vom 24.05.2022 zum Gemeinschaftsbetrieb verschiedener Fallgestaltungen zum Verleih von Ärzten (1.5.6 Abs. 4 und 15)
• Klarstellende Ergänzung Abordnungen (1.7)
• Ergänzung BGH-Urteils vom 30.11.2023 und redaktionelle Klarstellungen (1.8 Abs. 2)
• Ergänzende Klarstellung infolge des BAG-Urteils vom 12.11.2024 (1.9.2 Abs. 1 und Abs. 8)
• Redaktionelle Änderungen (1.9.4 Abs. 2)
• Verkürzung der Frist Nachreichung von Unterlagen und Klarstellung (2.1.2 Abs. 1 und 3)
• Streichung Antragstellung Minderjährige aufgrund fehlender Praxisrelevanz (2.1.3 Abs. 3)
• Zustellung von Erlaubnissen bei Erstantragstellung ohne PZU (2.1.6)
• Verzicht auf die Rückforderung von abgelaufenen Urkunden (2.1.7)
• Ergänzung Recherchemöglichkeiten in eSolution (2.4)
• Ergänzungen zur Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden und der SOKA-Bau (3.1.2 Abs. 4 und 7)
• Klarstellende Ergänzung für die Zuverlässigkeitsprüfung (3.1.3 Abs. 6)
• Klarstellende Ergänzung zur Prüfung von ausländischen Verleihunternehmen und bei Bevollmächtigen (3.1.4 Abs. 3)
• Klarstellende Ergänzung zur Antragstellung von ausländischen Erlaubnisinhabern (3.5. Abs. 4)
• Klarstellende Ergänzungen (7.3 Abs. 8)
• Klarstellende Ergänzungen zum Auskunftsverweigerungsrecht (Punkt 7.6 Abs. 8)
• Redaktionelle Änderungen (8.4)
• Redaktionelle Änderungen (12.Abs. 1)
Die aktuelle Fassung gilt seit 01.10.2025 und kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Bild: depositphotos.com ID: 429385120