15.10.2025
Die IG Metall hatte die mit ihr abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge zum 30. September 2025 gekündigt. Betroffen sind die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Vorige Woche fand die zweite Verhandlungsrunde mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) statt - diese blieb ohne Ergebnis.
Die Verhandlungen sollen in Kürze fortgesetzt werden.
Weiter teilt der GVP dazu mit:
Seit dem 1. Oktober 2025 wirken die gekündigten Branchenzuschlagstarifverträge nach. Das bedeutet: Die Rechtsnormen dieser Tarifverträge gelten fort, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (vgl. § 4 Abs. 5 TVG). Mit der Nachwirkung soll im Interesse der Arbeitsvertrags- sowie Tarifvertragsparteien ein regelungsfreier Zustand vermieden werden. Daher wird in der juristischen Literatur ganz überwiegend auch für die Zeitarbeit vertreten, dass durch Inbezugnahme nachwirkender Tarifverträge vom gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden kann.
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 735537564