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GVP zur Mindestlohnerhöhung: Zeitarbeit nicht direkt betroffen - aber große indirekte Folgen

07.10.2025

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GVP zur Mindestlohnerhöhung: Zeitarbeit nicht direkt betroffen - aber große indirekte Folgen

Im Sommer wurde beschlossen, den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben. Das BMAS hat dies nun in einer Verordnung umgesetzt und „betroffene Kreise“ zur Stellungnahme aufgefordert. In diesem Zuge stellt der GVP heraus, dass die Zeitarbeitsbranche nicht direkt betroffen ist, da eigene Tarifabschlüsse bestehen, deren unterste Entgeltgruppen seit vielen Jahren deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegen. Dies wurde durch die aktuellen Abschlüsse nochmals deutlich untermauert.

Jedoch beklagt der GVP genau dies als indirekte Folge der Mindestlohnanpassungen der letzten Jahre und sieht diese Erhöhungen "ausgerechnet in einer Zeit der wirtschaftlichen Stagnation bzw. Rezession" als Hauptursache für das Schrumpfen der Branche. "Auf Basis eines auf empirischen Daten beruhenden ökonometrischen Regressionsmodells" sieht der GVP bestätigt, „dass allein die Erhöhungen der Tariflöhne bzw. der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zum 1. Oktober 2024 und zum 1. März 2025 für 44,6 Prozent des Beschäftigungsrückgangs in diesem Zeitraum verantwortlich sind.“

Quelle: GVP / Bild: ChatGPT

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