30.09.2025
Die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung legt gesetzlich Mindeststundenentgelte für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer fest. Diese liegt aktuell bei 14,53 EUR/Std. Die Kanzlei Amethyst macht darauf auferksam, dass diese Verordnung zum morgigen 01.10.2025 ausläuft.
Zu einer Nachfolgeverordnung gibt es aktuell keine Informationen. Bis zum eventuellen Erlass bzw. Inkraftreten einer solchen Nachfolgeverordnung, "könnte sich das Mindeststundenentgelt ab Oktober 2025 ausschließlich nach den Entgelttarifverträgen richten, allerdings nicht bei Anwendung des Gleichstellungsgrundsatzes. Wer seine Beschäftigten auf Basis des Gleichstellungsgrundsatzes überlässt, könnte dann theoretisch auch niedrigere Löhne vereinbaren. Dass ein solches Modell langfristig erfolgreich wäre, darf bezweifelt werden." so die Kanzlei Amethyst weiter.
Quelle: Kanzlei Amethyst / Bild: depositphotos.com ID: 333438466