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Regierung bringt Tariftreuegesetz trotz Kritik auf den Weg

08.08.2025

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Regierung bringt Tariftreuegesetz trotz Kritik auf den Weg

Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf für ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz gilt für Aufträgedes Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro und legt fest, dass auf Antrag nur eines Tarifpartners verbindlichen Standards für die Ausführung des Auftrages eingehalten werden müssen. Der Zeitarbeitstarif kann somit auf Antrag einer Gewerkschaft ausgehebelt werden. Im Vorfeld hatte der GVP seine Kritik nochmals erneuert.
GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter:
„Wir teilen die Kritik der übrigen Wirtschaft am Entwurf des Tariftreuegesetzes der Bundesregierung, denn dieser Gesetzentwurf ist schlecht für die gesamte Wirtschaft und ganz besonders schlecht für die Zeitarbeit.

Denn im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass die Tarifverträge der Zeitarbeit von vornherein nicht zur Anwendung kommen, was überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Denn gerade in der Zeitarbeit haben wir eine Tarifbindung von über 90 Prozent - damit ist in unserer Branche das gesetzgeberische Ziel ohnehin schon erreicht. Wir haben Entgeltstrukturen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns und erst kürzlich hat das IAW in einer Studie festgestellt, dass es keine Entgeltunterschiede der übrigen Wirtschaft zur Zeitarbeit auf Stundenbasis mehr gibt. Daher gibt es keine Veranlassung dafür, die Tarifverträge der Zeitarbeit zu ignorieren.“  

Viele Kritiker, so auch der GVP, befürchten auch einen deutlich erhöhten Bürokratieaufwand und mangelnde Wirksamkeit für das grundsätzliche Ziel der Erhöhung der Tarifbindung.
Der GVP wirbt darum, ein Videostatement des Verbandes auf sozialen Medien zu teilen.

Der aktuelle Entwurf muss im nächsten Schritt nach der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Quelle: personalwirtschaft.de / GVP / Bild: depositphotos.com ID: 821897000

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