30.07.2025
Im Bundesanzeiger wurde die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk veröffentlicht. Somit sind die dort genannten Mindestentgelte allgemeinverbindlich und auch für Zeitarbeitskräfte in entsprechenden Tätigkeiten verbindlich.
Die Verordnung enthält im Unterschied zur vorherigen Version nur Mindestentgelte für gelernte Arbeitskräfte. Diese belaufen sich rückwirkend ab 1. Juli auf 15,55 EUR/Std und steigen zum 1. Juli 2026 auf 16,13 EUR/Std.
Quelle: bund.de / Bild: depositphotos.com ID: 648674586