30.07.2025
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt, der schon in den nächsten Tagen verabschiedet werden soll. Aufgrund einzelner Regelungen im Entwurf befürchtet der Zeitarbeits-Arbeitgeberverband GVP, "dass das Tarifwerk der Zeitarbeit gegenüber anderen (Branchen-)Tarifwerken diskriminiert und von ihnen ausgehebelt" werden könnte. U.a. sieht die aktuelle Fassung vor, dass per Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrats) durch das BMAS auf Antrag nur einer [!] Tarifvertragspartei (sprich: ggf. Gewerkschaft) Mindest-Arbeitsbedingungen für größere Aufträge festgelegt werden können, die dann auch für Zeitarbeitskräfte verbindlich wären.
Der GVP lehnt deshalb den Entwurf entschieden ab, da die Regelungen des Referentenentwurfs u.a. dazu führen würden, "dass das Tarifwerk der Zeitarbeit gegenüber anderen (Branchen-)Tarifwerken diskriminiert und von ihnen ausgehebelt würde."
Weiter heißt es in der GVP-Stellungnahme: „Das Tarifwerk der Zeitarbeitsbranche wird also erst gar nicht als Tarifbindung im Sinne des Tariftreuegesetzes in Betracht gezogen und würde somit vom Gesetzgeber - erneut - zu einem Tarifvertrag zweiter Klasse gemacht.“
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 371467358