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EU-Entgelttransparenz: Kommission bereitet Umsetzung in Deutschland vor

25.07.2025

Die Bundesregierung hat mit der Einsetzung einer Kommission unter Leitung von Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie eingeleitet.

Bis spätestens zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht überführen. Die Kommission mit dem Titel „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ hat am 17. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis zum Spätherbst konkrete Vorschläge für einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Mit an Bord sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und HR-Verbänden - darunter auch bekannte Namen wie Carmen-Maja Rex (DGFP, Airbus) und Dr. Katharina Hermann (BPM, Burda Medien). Ziel der Kommission ist es, ein wirksames, aber zugleich praktikables Gesetz auszuarbeiten, das den europäischen Vorgaben gerecht wird und zugleich die bürokratische Belastung für Unternehmen möglichst gering hält.

Die EU-Richtlinie verfolgt das Ziel, bestehende Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen deutlich zu verringern. Vorgesehen sind unter anderem ein objektives System zur Stellenbewertung mit nachvollziehbaren Gehaltsbändern, verpflichtende Angaben zu Gehaltsspannen im Bewerbungsprozess sowie regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Unklar ist bislang, ob Angaben zur Bezahlung bereits in Stellenanzeigen erfolgen müssen oder erst im Gespräch.

Quelle: Personalwirtschaft / Bild: depositphotos.com ID: 148494541

Kommentare (3)

Nichts

29.07.2025 10:25 Uhr Antworten

Bald wird dieses Land am Ende sein und andere über uns lachen. Ich gönne jeder Frau das gleiche Gehalt, bitte nicht falsch verstehen, aber es wird das Interesse nach einer Gründung eines Unternehmens in Deutschland auf nahezu 0 runtergehen. Zumindest nicht von Leuten, die nicht über genug Kapital verfügen und diese Entwicklung ist nicht gut.

Nippels

30.07.2025 08:39 Uhr Antworten

Es gibt keine geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede mehr. Das wurde inzwischen mehrfach alles widerlegt.
Frauen verdienen weniger Geld, wenn sie häufiger in Teilzeit oder in Berufen arbeiten, die insgesamt niedriger vergütet werden. Das hat rein gar nichts mit der Entlohnung zu tun. Ein Technikerin verdient genauso viel wie ein Techniker. Eine Krankenpflegerin verdient genau so viel wie ein Krankenpfleger.
Das ist doch alles nur zusätzliche Gängelung. Wenn ich schon wieder lese, dass es möglichst wenig Bürokratie mit sich bringen soll, gehen gleich sämtliche Alarmglocken an.

Chris

19.08.2025 12:27 Uhr Antworten

Zu Beginn möchte ich klarstellen, dass ich jedem Mitarbeiter (m/w/d) sein Gehalt gönne.
Allein, dass man sich jetzt schon für eine einfache Aussage rechtfertigen muss, zeigt schon, wie es um dieses Land bestellt ist.

Zum einen sei gesagt, dass jeder ein freies Wahlrecht für seinen Arbeitsplatz hat. Soweit ich weiß, wird niemand mehr gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben.
Zum anderen sehe ich es als Unternehmer, als einen unverschämten Eingriff in meine Unternehmensführung. Es muss mir doch freigestellt sein, welchem Mitarbeiter ich, welches Angebot mache, so lange es rechtens ist.

Es wird immer lächerlicher mit der EU, was mal gut gedacht war, läuft langsam komplett aus dem Ruder.

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