25.07.2025
Die Bundesregierung hat mit der Einsetzung einer Kommission unter Leitung von Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie eingeleitet.
Bis spätestens zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht überführen. Die Kommission mit dem Titel „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ hat am 17. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis zum Spätherbst konkrete Vorschläge für einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Mit an Bord sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und HR-Verbänden - darunter auch bekannte Namen wie Carmen-Maja Rex (DGFP, Airbus) und Dr. Katharina Hermann (BPM, Burda Medien). Ziel der Kommission ist es, ein wirksames, aber zugleich praktikables Gesetz auszuarbeiten, das den europäischen Vorgaben gerecht wird und zugleich die bürokratische Belastung für Unternehmen möglichst gering hält.
Die EU-Richtlinie verfolgt das Ziel, bestehende Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen deutlich zu verringern. Vorgesehen sind unter anderem ein objektives System zur Stellenbewertung mit nachvollziehbaren Gehaltsbändern, verpflichtende Angaben zu Gehaltsspannen im Bewerbungsprozess sowie regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Unklar ist bislang, ob Angaben zur Bezahlung bereits in Stellenanzeigen erfolgen müssen oder erst im Gespräch.
Quelle: Personalwirtschaft / Bild: depositphotos.com ID: 148494541
Kommentare (0)