21.05.2025
In einem ausführlichen Beitrag für das Juraforum beleuchtet RA Dr. Usebach die rechtliche Zulässigkeit und die datenschutzrechtlichen Grenzen eines Kontaktes zwischen alten und neuen Arbeitgeber.
Der Kernsatz lautet dabei, dass für eine solche Kontaktaufnahme in der Regel eine vorherige Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist.
Das gleiche gilt dann entsprechend für die Weitergabe von Informationen durch den ehemaligen Arbeitgeber an einen neuen Arbeitgeber.
Bei Zweifeln an der Echtheit eines Arbeitszeugnisses befinden sich künftige Arbeitgeber demnach schnell in einer Grauzone, denn "das Interesse des Arbeitgebers an der Authentizitätsprüfung steht dem Schutzinteresse des Bewerbers gegenüber. [...] in Fällen begründeter Zweifel kann ein minimaler Kontakt (z. B. zur Bestätigung der Ausstellung des Zeugnisses) zulässig sein. Eine inhaltliche Erkundigung über Leistung oder Verhalten bleibt hingegen unzulässig, solange keine Einwilligung vorliegt."
Quelle: Juraforum / Bild: depositphotos.com ID: 71497855