16.05.2025
Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied einer der tarifschließenden DGB-Gewerkschaften sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind.
Die Sonderzahlung zum Urlaubsgeld wurde für dieses Jahr erneut erhöht und beträgt, je nach Beschäftigungsdauer, zwischen 278,52 EUR und 557,04 EUR und übersteigt das eigentliche Urlaubsgeld.
Von Gewerkschaftsmitgliedern kann die Auszahlung zwischen dem 19. Mai und 30. Juni beim jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden.
Quelle: IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 9757978