16.04.2025
In einem Blog-Artikel gehen die Juristen Dr. Bissels und Dr. Reiß auf die arbeitsrechtlichen Aspekte des ausgehandelten Koalitionsvertrages ein. Als wichtigste Punkte für die unmittelbare Praxis arbeiten die Autoren die geplante wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit und die Arbeitszeiterfassung heraus: "Hervorzuheben aus Arbeitgebersicht ist, dass die Arbeitszeiterfassung nun angegangen werden soll und Ausnahmen für die Vertrauensarbeitszeit geplant sind."
Wie bereits der GVP kritisiert hatte, wird festgestellt: "Die Öffnung der Beschäftigung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland für Zeitarbeitsunternehmen, wie während der Verhandlungen noch erwogen, wurde nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen."
Quelle: Kanzlei CMS / Bild: depositphotos.com ID: 8812706